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26.4288MotionEJPDoffen

Moderne Strafverfolgung ermöglichen. Klare Rechtsgrundlagen für KI und automatisierte Datenanalysen schaffen

eingereicht am 28.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: StänderatEingereicht (28.09.2026)

SicherheitspolitikMedien und KommunikationStrafrechtMenschenrechte

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Strafverfolgungs- und Polizeibehörden künstliche Intelligenz und andere automatisierte Analysesysteme zur Auswertung grosser Datenmengen einsetzen können.

Die Regelung soll insbesondere:

• auf die Verfolgung schwerer Straftaten, der organisierten Kriminalität, der Pädokriminalität, der Cyberkriminalität und komplexer Wirtschaftskriminalität ausgerichtet sein;

• die automatisierte Erkennung von Verbindungen, Mustern, Strukturen und Auffälligkeiten im Rahmen von Strafverfahren ermöglichen;

• die Sicherung und Spiegelung potenziell flüchtiger oder sich selbst löschender digitaler Daten gewährleisten;

• den zulässigen Zweck, die verwendbaren Daten, die Zugriffsberechtigungen sowie die Aufbewahrungs- und Löschfristen klar regeln;

• die Protokollierung und Nachvollziehbarkeit der Datenbearbeitung sicherstellen;

• gewährleisten, dass strafprozessuale Entscheide nicht ausschliesslich automatisiert getroffen werden;

wirksame Kontroll- und Rechtsschutzmechanismen vorsehen.

Kriminelle Organisationen nutzen modernste Technologien, verschlüsselte Kommunikation und grosse Datenmengen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen mit dieser Entwicklung Schritt halten können. In komplexen Verfahren müssen heute teilweise Millionen von Nachrichten, Bildern, Dokumenten, Transaktionen und Verbindungsdaten ausgewertet werden. Dies bindet hochqualifizierte Fachkräfte über Monate. Der gezielte Einsatz intelligenter Analysesysteme kann die Bearbeitungsdauer massiv verkürzen, relevante Verbindungen sichtbar machen und die psychische Belastung der Mitarbeitenden reduzieren. Dies gilt besonders bei der Auswertung von Bild- und Videomaterial im Bereich der Pädokriminalität.

Die Technik ist vorhanden. Ihr Einsatz scheitert jedoch häufig an unklaren oder fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Das Bundesgericht stellt bei automatisierten polizeilichen Datenanalysen hohe Anforderungen an die Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlage. Pauschale Ermächtigungen genügen nicht.

Gleichzeitig darf die Gesetzgebung nicht auf einzelne Programme oder technische Verfahren zugeschnitten werden. Sie muss technologieoffen sein und trotzdem klare Grenzen setzen.

Besonderer Handlungsbedarf besteht bei flüchtigen digitalen Beweismitteln. Sie müssen technisch gesichert und gespiegelt werden können, bevor sie automatisch gelöscht oder verändert werden. Die Auswertung darf jedoch erst erfolgen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und allfällige Siegelungsfragen geklärt sind.

Die nationale Strategie gegen die organisierte Kriminalität anerkennt den Handlungsbedarf. Nun braucht es einen verbindlichen gesetzlichen Auftrag und eine rasche Umsetzung.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.