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Plattform zur sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Prostitution mit Verbindungen in die Schweiz: Welche Massnahmen ergreifen die Behörden?

eingereicht am 30.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (30.09.2026)

Soziale FragenMedien und KommunikationInternationales Recht

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

• Was braucht es, damit Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die an der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger im Ausland beteiligt sind, auch in unserem Land strafrechtlich verfolgt werden?

• Wie erklärt der Bundesrat die Situation im Zusammenhang mit dem Betreiber der in «Meslibertines.com» umbenannten Website «Sexemodel», der seinen Unternehmenssitz in der Schweiz hat und dessen Website die Prostitution Minderjähriger in Frankreich begünstigt?

• Welche Massnahmen kann der Bundesrat ergreifen, um die Abschaltung einer Website zu verlangen, die mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern durch Prostitution in Verbindung gebracht wird?

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen die Website «Sexemodel» eröffnet, die wichtigste Plattform für Escort- und Prostitutionsangebote, die vor Kurzem in «Meslibertines.com» umbenannt wurde und mehrere Hundert Seiten zu Frauen im Teenageralter enthält. In den Profilen werden die Teenager als junge Frauen im Alter von 19 oder 20 Jahren dargestellt. Oft handelt es sich jedoch um Kinder, die mit dem Vermerk «skinny» präsentiert werden, einem Codewort für Minderjährige. Die Zuhälter mieten ihnen für einige Tage Zimmer, veröffentlichen die Preise auf der Plattform und wechseln dann den Ort. Die Website soll täglich 430 000 Besuche verzeichnen.

Ein auf Kinderschutz spezialisierter Anwalt, der in mehreren Verfahren im Zusammenhang mit dem erwähnten Fall mandatiert ist, spricht von Kindern, die «in wenigen Sekunden wie ein Uber gebucht» würden.

Die französische Hohe Kommissarin für Kinder hat die Abschaltung der erwähnten Website verlangt. Dennoch ist «Meslibertines.com» weiterhin online.

Der Eigentümer soll ein Schweizer Bürger sein, der bereits 2011 wegen schwerer Zuhälterei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Er soll über die erwähnte Plattform mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr einnehmen und sich nach Dubai abgesetzt haben.

Gemäss mehreren Organisationen sind in Frankreich mindestens 20 000 Kinder betroffen – zwanzigmal mehr als vor zehn Jahren.

In seiner Antwort vom 28. September 2026 auf die Frage 26.7870 von Nationalrat Benoît Gaillard hält der Bundesrat fest, dass ihm kein Rechtshilfeersuchen der Pariser Staatsanwaltschaft bekannt sei, und verweist auf die diesbezüglichen Zuständigkeiten der kantonalen Staatsanwaltschaften und der Bundesanwaltschaft.

Unseres Wissens haben die zuständigen Behörden bis heute keinen internationalen Haftbefehl gegen den aus der Schweiz stammenden Gründer der Website «Sexemodel» vollzogen, dessen Unternehmen in der Schweiz eingetragen ist.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.