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KI-Agenten: Wer ist verantwortlich, und wer filtert unseren Zugang zu den Märkten?
eingereicht am 30.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (30.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Morgen werden wir keine Zugfahrkarten mehr buchen: Ein KI-Agent wird sie für uns auswählen und bezahlen. Bei Alibaba in China oder Google in den USA kann man über einen KI-Agenten einkaufen. Muse wurde am 8. September 2026 in den USA von Meta eingeführt und geht noch einen Schritt weiter: Muse ist in WhatsApp integriert, das man jeden Tag öffnet, ohne dass eine neue App erforderlich ist, und wird bald auch auf den Brillen von Meta verfügbar sein; möglicherweise kommt dieser KI-Agent auch in die Schweiz. Der KI-Agent lässt sich in vertraute Tools integrieren. Je mehr Entscheidungen wir an ihn delegieren, desto grösser ist die Gefahr, dass wir uns auf seine Entscheidungen verlassen, ohne zu wissen, worauf diese beruhen.
Ein KI-Agent, der in unserem Auftrag handelt, wird zum Vermittler. Meta hat angekündigt, sich durch eine Provision auf Transaktionen vergüten zu lassen, ohne jedoch den Prozentsatz oder die Kriterien für die Rangfolge zu präzisieren. Das Schweizer Recht verpflichtet jedoch Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, im Interesse ihrer Auftraggeberinnen und -geber zu handeln, und Finanzberaterinnen und -berater, ihre Kundinnen und Kunden über die Vergütungen Dritter zu informieren. Wie sieht es mit dem Betreiber eines KI-Agenten aus?
Die am weitesten verbreiteten KI-Agenten werden von einer Handvoll grosser, allgegenwärtiger Konzerne kontrolliert. Sie könnten zu einem zentralen Zugangstor zu den Märkten werden und die Angebote wählen, die wir zu sehen bekommen: eine besorgniserregende Konzentration wirtschaftlicher Macht. Die Gefahr ist real: Meta hat konkurrierende KI-Assistenten von WhatsApp ausgeschlossen, und Brüssel hat dem Unternehmen im Juni 2026 vorläufig angeordnet, diese wieder zuzulassen.
Laut der Antwort des Bundesrats auf die Interpellation 26.3878 zielt das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) auf die Verbreitung von Inhalten ab: Die Akteure, die Inhalte erwerben, fallen daher vor allem unter die KI-Regelung.
• Welcher rechtliche Rahmen gilt für den Betreiber eines KI-Agenten, der im Auftrag einer Nutzerin oder eines Nutzers handelt: das Auftragsrecht, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder andere Vorschriften? Muss der Betreiber im Interesse der Nutzerin oder des Nutzers handeln und seine Provisionen sowie die Kriterien für die Rangfolge der Angebote offenlegen? Beabsichtigt der Bundesrat, die KI-Regelung in diesem Sinne zu ergänzen?
• Wer haftet für die von einem KI-Agenten getätigten Rechtsgeschäfte, insbesondere im Falle eines Fehlers, der Nichteinhaltung der Anweisungen oder der Nutzung durch Minderjährige? In welchen Fällen kann ein versehentlich von einem Agenten getätigter Kauf rückgängig gemacht werden? Gibt es ein Widerrufsrecht?
• Da es in der Schweiz kein Pendant zum Digital Markets Act gibt, fragt sich: Ermöglicht das Kartellrecht ein rechtzeitiges Eingreifen gegen digitale Gatekeeper, beispielsweise wenn ein Messaging-Dienst wie WhatsApp konkurrierende KI-Agenten ausschliesst?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 23.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
