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Die Rückkehr ukrainischer Geflüchteter fördern
eingereicht am 30.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (30.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Rund 72 000 ukrainische Geflüchtete leben mit Schutzstatus S in der Schweiz. Der Bundesrat hat beschlossen, diesen Status bis zum 4. März 2028 zu verlängern, da sich die Lage in der Ukraine seiner Einschätzung nach nicht so bald dauerhaft stabilisieren wird.
Ab März 2027 haben die ersten Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S, die seit fünf Jahren in unserem Land leben, Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Rund 46 000 Personen werden diese Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten dann im gleichen Umfang Sozialhilfe wie Schweizerinnen und Schweizer. Dies wird bei der öffentlichen Hand Kosten von über 300 Millionen Franken pro Jahr verursachen.
In ihrer 2024 verabschiedeten Strategie für die demografische Entwicklung der Ukraine nennt die Regierung in Kiew jedoch die Rückkehr der Geflüchteten als Ziel. Sie will die Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr der Ukrainerinnen und Ukrainer schaffen, die Abwanderung junger Menschen ins Ausland bremsen und die Diaspora zur Rückkehr in die Heimat ermutigen.
Begründung
Zur Umsetzung dieser Rückkehrpolitik wurden in Deutschland (April 2026), Schweden (Juni 2026) und Tschechien (September 2026) sogenannte «Unity Hubs» eingerichtet. Weitere Hubs sollen in Polen, Frankreich und Spanien eröffnet werden.
Diese Hubs sollen die Verbindung zur Heimat aufrechterhalten, die freiwillige Rückkehr vorbereiten und fördern sowie administrative und konsularische Formalitäten erleichtern. Die erwähnten Unterstützungszentren informieren zudem über wirtschaftliche Perspektiven in der Ukraine. Sie werden von den europäischen Regierungen mitfinanziert. Die Regierungen verfolgen dabei einen ergänzenden Ansatz, der auf die Bewältigung lokaler Herausforderungen und die kurz- bis mittelfristige Integration der Geflüchteten ausgerichtet ist.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Trifft es zu, dass Präsident Selenskyj die erwähnte Rückkehrpolitik bei seinem letzten Treffen mit den Schweizer Behörden angesprochen hat? Welche Erkenntnisse wurden gewonnen?
2. Zieht die Schweiz in Zusammenarbeit mit der Ukraine die Eröffnung eines «Unity Hubs» in unserem Land in Betracht?
3. Wenn ja, bis wann?
4. Wenn nein, welche anderen Massnahmen plant der Bundesrat, um die freiwillige Rückkehr der Ukrainerinnen und Ukrainer in ihr Land zu fördern?
5. Ist der Bundesrat schliesslich der Ansicht, dass die vom Kanton Waadt vorgeschlagene Beibehaltung der Sozialhilfe auf dem heutigen Niveau die Anreize zur freiwilligen Rückkehr in die Ukraine, – sobald die Bedingungen eine sichere und dauerhafte Rückkehr zulassen ‒, schwächen könnte?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 27.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
