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Gleichbehandlung der Regionen: Für ein Schienennetz, das den Regionen gerecht wird

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

WirtschaftVerkehrRaumplanung und Wohnungswesen

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, damit die Gleichbehandlung der Regionen ausdrücklich als Kriterium für die Planung und Priorisierung von Bahnprojekten verankert wird.

Die Bedürfnisse werden insbesondere anhand von Bevölkerungsabdeckung, Bevölkerungswachstum, Fahrgastaufkommen sowie Kapazität, Zuverlässigkeit und Resilienz des Schienennetzes ermittelt. Langanhaltende und weitreichende Mängel auf einer Strecke von nationaler Bedeutung müssen bei den nächsten Ausbauschritten Priorität haben. Dafür erstellt der Bund bei jedem Ausbauschritt eine Übersicht über die bestehenden Mängel im Schienennetz und begründet deren Priorisierung öffentlich. Dabei stützt er sich auf die erwähnten Kriterien.

Der Ausbau des Schienennetzes muss den tatsächlichen Bedürfnissen der verschiedenen Landesregionen entsprechen. Dies bedeutet nicht, überall die gleiche Infrastruktur oder gleich häufige Verbindungen anzubieten. Vielmehr soll das Angebot der Bevölkerungszahl, der Mobilitätsnachfrage und dem Verkehrsaufkommen angemessen sein.

Die Strecke Lausanne–Genf zeigt, weshalb es diesen Grundsatz bei der Planung des Bundes stärker zu berücksichtigen gilt. Sie erschliesst eine dicht besiedelte, stark wachsende Region mit einem hohen Personenaufkommen. Dennoch gehört sie zu den störungsanfälligsten Abschnitten im nationalen Eisenbahnnetz, allen voran wegen der hohen Auslastung und den fehlenden Ausweichmöglichkeiten im Bahnverkehr.

Die erheblichen Beeinträchtigungen der vergangenen Jahre haben die Schwachstellen deutlich aufgezeigt: Wird ein strategisch wichtiger Streckenabschnitt unterbrochen, bestehen kaum Umleitungsmöglichkeiten. Hinzu kommen Herausforderungen bei der Kapazität, Zuverlässigkeit und Fahrzeit auf einer Strecke, die für die Genferseeregion zentral ist.

Die heutigen Infrastrukturentscheide werden die Qualität des Schienennetzes für mehrere Jahrzehnte prägen. Wird die Gleichbehandlung der Regionen nicht ausdrücklich berücksichtigt, kann das Missverhältnis zwischen den objektiven Bedürfnissen einer Region und der bestehenden Infrastruktur in dieser Region weiterhin bestehen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 02.11.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.