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26.4433InterpellationEJPDoffen

Mord in Sainte-Croix: Ist das Jugendstrafrecht noch angemessen für Jugendliche unter 15 Jahren?

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

SicherheitspolitikSoziale FragenStrafrecht

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Am 29. Juli 2026 wurde in Sainte-Croix ein 72-jähriger Mann von mehreren Jugendlichen schwer angegriffen. Er ist am 23. August den Folgen seiner Verletzungen erlegen. Die Strafuntersuchung wird nun wegen Mordes fortgesetzt. Insbesondere wurde ein 14-Jähriger, der in der Region wohnt, identifiziert und in Untersuchungshaft genommen.

Dieses Drama wirft eine grundlegende Frage auf: Wird unser Jugendstrafrecht der Entwicklung der Jugendgewalt noch gerecht? Immer jüngere Jugendliche begehen immer schwerere Taten. Unser System muss in der Lage sein, die Bevölkerung zu schützen und Rückfälle zu verhindern, wobei das Alter und der Entwicklungsstand der Täter und Täterinnen zu berücksichtigen sind.

Die Motion 24.3115 der Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Die Rechtskommission des Ständerats schlägt insbesondere vor, die Höchststrafen für Jugendliche ab 15 Jahren zu erhöhen und für Jugendliche ab 16 Jahren von vier auf sechs Jahre anzuheben. Jugendliche unter 15 Jahren sind jedoch von dieser Revision ausgenommen.

Der Fall von Sainte-Croix zeigt, dass diese Problematik nicht ignoriert werden darf. Es stellt sich daher die Frage, wie wirksam die Massnahmen sind, die bei Minderjährigen im Alter von 10 bis 14 Jahren zur Anwendung kommen, wenn diese besonders schwere Gewalttaten begehen.

Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

• Ist das Jugendstrafrecht ausreichend auf Täter und Täterinnen unter 15 Jahren zugeschnitten, wenn diese äusserst schwere Straftaten begehen, insbesondere Gewalttaten, die zum Tod führen können?

• Gewährleisten die für Minderjährige im Alter von 10 bis 14 Jahren geltenden Massnahmen einen wirksamen Schutz der Bevölkerung, die Verhinderung von Rückfällen und eine angemessene Betreuung der Jugendlichen?

• Verfügt der Bundesrat über Daten zur Entwicklung der Schwere der von Jugendlichen unter 15 Jahren begangenen Straftaten und zu deren Rückfälligkeit?

• Beabsichtigt der Bundesrat, eine Anpassung des Jugendstrafrechts zu prüfen, um besser auf besonders schwere Straftaten von Jugendlichen unter 15 Jahren reagieren zu können?

• Beabsichtigt er im Rahmen der Motion 24.3115 und der laufenden Arbeiten, diese Problematik gezielt einzubeziehen, damit keine Altersgruppe einen blinden Fleck im System darstellt?

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten

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