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Den Bau von Infrastruktur durch die Entwicklung von BIM-Pilotprojekten optimieren

eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)

WirtschaftMedien und KommunikationRaumplanung und Wohnungswesen

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Technologie der Gebäudedatenmodellierung (Building Information Modeling, BIM) flächendeckend einzuführen.

Das Building Information Modeling (BIM) ist eine digitale Methode zur Planung, Realisierung und Verwaltung von Bauprojekten. Beim BIM wird ein intelligentes 3D-Modell von einem Gebäude oder einer Infrastruktur erstellt und verwendet, wobei in das Modell geometrische, zeitliche, finanzielle und funktionale Daten integriert sind. Das BIM ist somit für die Phasen der Planung, des Baus und der Verwaltung von Gebäuden vorteilhaft. Es gilt als Mittel, um Bauprojekte zuverlässiger abzuschliessen und die Produktivität in der betreffenden Branche zu steigern.

In der Antwort auf die Interpellation Dobler 17.3140 erkennt der Bundesrat an, dass die BIM-Methode ein gewisses Potenzial hat, Projekte zu beschleunigen und den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Fast 10 Jahre später hemmen zahlreiche rechtliche, technische und administrative Auflagen die Entwicklung von Gebäuden und der Infrastruktur weiterhin. Es ist deswegen unerlässlich, das Potenzial der BIM-Methode eingehender zu untersuchen.

Der Bundesrat soll daher das BIM verstärkt im Rahmen von Pilotprojekten mit klar definierten Zielen, insbesondere in Bezug auf die Kosten und den Nutzen, und mit Referenzwerten zur Messung der Ergebnisse einsetzen. Die aus diesen Pilotprojekten gewonnenen Erkenntnisse müssen an die Kantone weitergegeben werden, insbesondere über die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, um die Umsetzung der BIM-Methode auf kantonaler Ebene zu fördern, wobei die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen – das Bauwesen fällt hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone – gewahrt bleiben.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.