Parlament / Geschäfte / 26.4437
Zugang von Schweizer Unternehmen zur nationalen KI-Recheninfrastruktur
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen Start-ups, Spin-offs und KMU die bundesfinanzierte Recheninfrastruktur für KI-Anwendungen nutzen können. Er klärt:
• wie die Zweckbindung auf wissenschaftliche Forschung für wirtschaftlich ausgerichtete Vorhaben geöffnet werden könnte und welche Abgrenzungskriterien sich eignen;
• welche Schweizer Unternehmen über HEARTS und EuroHPC für welche Anwendungen und in welchem Umfang zugangsberechtigt sind, auch ausserhalb der HEARTS-Schwerpunkte;
• welche Zugangsmodelle anderer Länder übertragbar wären;
• ob bestehende private Angebote den Bedarf von Schweizer Start-ups, Spin-offs und KMU hinsichtlich Zugang, Kapazität und Kosten decken und wie ein allfälliger staatlicher Zugang ohne Schmälerung der Forschung ausgestaltet werden könnte;
• welchen Kapazitäts-, Personal- und Finanzierungsbedarf die Optionen nach der laufenden BFI-Periode auslösen und wie er sich zum volkswirtschaftlichen Nutzen verhält;
• wie der Bedarf der Schweizer Wirtschaft an nationaler Rechenkapazität für Entscheide über Zugang und Ausbau erhoben werden kann.
Begründung
Wer in der Schweiz eine KI-Anwendung entwickelt und später vermarkten will, weiss heute nicht, ob er die bundesfinanzierte Recheninfrastruktur nutzen darf. Der Zugang Privater ist widersprüchlich geregelt: cscs2go bietet kostenpflichtige Dienste an, untersagt aber eine Nutzung ausserhalb der wissenschaftlichen Forschung. Der Bundesrat erlaubt in seiner Antwort zu 25.1046 Zusammenarbeit nur ohne «kommerzielle Komponente», vermittelt in 26.1009 jedoch den Eindruck, der Zugang für KMU und Start-ups sei sichergestellt. Unternehmen können kaum abschätzen, ob sie KI-Anwendungen entwickeln und validieren dürfen, wenn sie eine spätere Vermarktung anstreben. Diese Diskrepanz ist zu klären.
EuroHPC AI Factories kennen einen unentgeltlichem Innovationszugang für Start-ups und KMU neben einem entgeltlichen Zugang für industrielle Anwendungen. Der wirtschaftliche Zugang ist eine eigene Kategorie. Schweizer Unternehmen haben über EuroHPC und HEARTS Zugang; die Gefässe verteilen jedoch nur den unionsseitigen Anteil. HEARTS ist befristet, der bundesfinanzierte Anteil zweckgebunden. Umfang und Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Zugangs sind unklar.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
