Parlament / Geschäfte / 26.4443
Schwangerschaftsberatung, vertrauliche Geburt und die Zusammenarbeit öffentlicher Spitäler mit der SHMK
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
• Welche Aufgaben und Prüfkompetenzen hat die ESA gegenüber der SHMK, insbesondere bei deren Beratungstätigkeit?
• Ist die SHMK nach Kenntnis des Bundesrates von Kantonen als Schwangerschaftsberatungsstelle anerkannt? Falls ja: von welchen und unter welchen Bedingungen?
• Welche bundesrechtlichen Anforderungen gelten für die Beratung im Schwangerschaftskonflikt, und wer sorgt für deren Einhaltung?
• Wie ist die vertrauliche Geburt in der Schweiz rechtlich geregelt, und wie wird dabei das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft gewahrt?
• Welche Massnahmen ergreift oder unterstützt der Bund, damit die Möglichkeit der vertraulichen Geburt bei betroffenen Frauen, Beratungsstellen und Spitälern bekannt ist und gefördert wird?
• Wie beurteilt der Bundesrat die Transparenz, wenn ein öffentliches Spital mit einer Organisation zusammenarbeitet, die eine erkennbare weltanschauliche Ausrichtung zum Schwangerschaftsabbruch hat? Bestehen entsprechende Informationspflichten?
• Sind dem Bundesrat Hinweise oder Beschwerden zur Beratung der SHMK bekannt? Falls ja: Wer ist für deren Prüfung zuständig?
Begründung
Die Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) mit Sitz in Münchenstein berät Frauen, Paare und Familien in der ganzen Schweiz. Auf ihrer Website erklärt sie, Frauen, die an einen Schwangerschaftsabbruch denken, dabei zu unterstützen, «Perspektiven mit dem Kind» zu entwickeln. Die Stiftung untersteht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA); das ZEWO-Gütesiegel betrifft vor allem den Umgang mit Spendengeldern. Die SHMK arbeitet mit Spitälern zusammen, unter anderem mit dem Bethesda Spital Basel.
Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, umfassende Schwangerschaftsberatungsstellen einzurichten oder anzuerkennen und deren Finanzierung und Aufsicht zu regeln. Wer schwanger ist, hat Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Hilfe. Frauen in einer Notlage müssen dabei über die verschiedenen Möglichkeiten informiert werden. Dazu gehört auch die vertrauliche Geburt. Sie ermöglicht eine medizinisch begleitete Geburt unter Wahrung der Privatsphäre der Mutter und berücksichtigt gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft. Es stellt sich die Frage, wie diese Möglichkeit in der Schweiz bekannt gemacht und gefördert wird und welche Rolle Spitäler und Beratungsstellen dabei haben.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
