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Die neue SRG-Konzession darf den Willen der Stimmbevölkerung nicht unterlaufen!
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Die Schweizer Bevölkerung hat sich klar gegen eine Schwächung der SRG ausgesprochen. Dieser Volksentscheid darf nicht durch neue Einschränkungen in der SRG-Konzession relativiert werden. Die neue Konzession muss der SRG ermöglichen, ihren Service-public-Auftrag auch im digitalen Zeitalter wirksam zu erfüllen, junge Zielgruppen zu erreichen und ihre Angebote dort bereitzustellen, wo das Publikum sie tatsächlich nutzt.
Die Unabhängigkeit der SRG ist in der Verfassung verankert. Das muss die Konzession respektieren. Das Vertrauen der Bevölkerung in die SRG-Angebote ist hoch, das zeigen die Abstimmungsresultate und aktuelle Befragungen. Im Widerspruch dazu steht die Aussage von Bundesrat Albert Rösti, die «Ausgewogenheit» der Angebote sei in der Konzession zu schärfen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
• Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nein zur Halbierungsinitiative als politischer Auftrag zu verstehen ist, die SRG zu stärken und nicht durch neue Einschränkungen zu schwächen?
• Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die neue Konzession nicht zu einer Umgehung des von der Stimmbevölkerung geäusserten Willens führt?
• Wie berücksichtigt der Bundesrat die Erwartungen der Bevölkerung an ein vertrauenswürdiges, unabhängiges und schweizerisch verankertes Informationsangebot in einer Medienwelt, die zunehmend von globalen, digitalen Medienangeboten geprägt wird?
• Ist der Bundesrat bereit anzuerkennen, dass die Erreichung jüngerer Zielgruppen heute primär über digitale Kanäle erfolgt und dass ein leistungsfähiges digitales Angebot deshalb integraler Bestandteil des Service public ist?
• Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die SRG, die durch ihren Sparauftrag bereits geschwächt wird, nicht darauf beschränkt wird, lineare Angebote anzubieten, sondern den Spielraum erhält, die sich verändernden Bedürfnisse der Bevölkerung aufzunehmen?
• Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die verfassungsmässig garantierte Programm- und Staatsunabhängigkeit der SRG (Art. 17 und Art. 93 BV) der SRG nicht eingeschränkt wird?
• Das BAKOM hat im Rahmen der Arbeiten an der neuen Konzession auch Vertreterinnen und Vertreter privater Medienunternehmen konsultiert. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, dass zusätzliche inhaltliche Vorgaben in der Konzession politisch motivierte Einflussnahmen auf die publizistische Tätigkeit der SRG begünstigen?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 30.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
