Parlament / Geschäfte / 26.4500
Rücktritt der SECO-Chefin und Vermeidung von Interessenkonflikten: Welche Praxis verfolgt der Bundesrat?
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
In seiner Antwort auf die Frage 26.7977 erklärt der Bundesrat, nichts über den künftigen Arbeitgeber der SECO-Chefin zu wissen, und räumt gleichzeitig ein, weder eine Karenzfrist vorgesehen noch besondere Vorkehrungen im Zusammenhang mit ihrem Wechsel in die Privatwirtschaft getroffen zu haben.
Begründung
Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
• Erkennt der Bundesrat generell an, dass der Wechsel von hohen Beamtinnen und Beamten in die Privatwirtschaft heikle Probleme im Zusammenhang mit Interessenkonflikten aufwerfen kann und dass die allgemeinen Vorschriften zum Berufsgeheimnis oder zum Amtsgeheimnis in dieser Hinsicht nicht ausreichen?
• Gibt es Fälle, in denen der Bundesrat der Ansicht ist, dass besondere Vorkehrungen getroffen werden sollten, um Interessenkonflikte zu vermeiden oder die Interessen des Bundes zu wahren, beispielsweise um die Weitergabe von Knowhow oder sensiblen Informationen zu verhindern oder um einen Imageschaden zu vermeiden?
• Welche besonderen Massnahmen ergreift der Bundesrat in solchen Risikofällen? Ist die Praxis in allen Departementen einheitlich oder liegt dies in der Zuständigkeit der einzelnen Departemente?
• Muss der Bundesrat die künftigen Arbeitgeber der hohen Beamtinnen und Beamten, die den Bund verlassen, nicht kennen, um die oben genannten Risiken zu einzuschätzen? Warum wurde dies im Fall der SECO-Chefin nicht getan?
• Warum hat der Bundesrat im Fall des Rücktritts der SECO-Chefin nicht befunden, dass besondere Vorkehrungen erforderlich seien, wie beispielsweise die Festlegung einer Karenzfrist, wie sie in der Regelung für das Bundespersonal vorgesehen ist?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
