Parlament / Geschäfte / 26.4520
Änderung des Nahkontrollbezirks (TMA 5) für den Flughafen Genf: Was bedeutet das für die anderen Nutzerinnen und Nutzer, die Bevölkerung und die Umwelt?
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Skyguide und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beabsichtigen, den Nahkontrollbezirk (TMA 5) des internationalen Flughafens Genf zu ändern. Vorgesehen ist eine Senkung der Untergrenze um 1000 Fuss (300 Meter). Die Folgen für andere Luftraumnutzerinnen und -nutzer, wie Gleitschirmflieger, wären gravierend, ebenso wie die Zunahme der Belästigungen für die Bevölkerung. Derzeit läuft eine Vernehmlassung, doch wie sich diese Änderung auf andere Luftraumnutzerinnen und -nutzer auswirken und welche Belästigungen damit verbunden sind, ist nicht angegeben. Auch mögliche Alternativen (weniger einschneidende Änderungen des Luftraums, vorübergehende Anpassungen der Luftraumstruktur je nach betrieblichen Erfordernissen usw.) werden nicht erwähnt. In seiner Antwort auf die Fragestunde 26.7820 hat der Bundesrat dazu nichts gesagt.
Begründung
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf die folgenden Fragen:
• Welche konkreten operativen Bedürfnisse rechtfertigen die Senkung der Untergrenze des Genfer Nahkontrollbezirks (TMA 5) um 1000 Fuss? Welche objektiven Kriterien und welche Gegebenheiten haben Skyguide und das UVEK zu dieser Lösung statt einer anderen veranlasst?
• Wurde eine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt und wurden darin die Folgen für Gleitschirmfliegerinnen und -flieger, Segelflugzeuge, leichte Luftfahrzeuge und andere Luftraumnutzerinnen und -nutzer ermittelt? Wenn ja, welches sind die wichtigsten Ergebnisse? Wie viele Flüge, Örtlichkeiten oder Aktivitäten wären von dieser Änderung betroffen? Wurden die wirtschaftlichen und operativen Folgen für die Betreiber und die betroffenen Verbände evaluiert?
• Wurde in einer Studie untersucht, wie sich die Flugrouten und die Anzahl Überflüge in geringer Höhe über Wohngebiete in der Lausanner Agglomeration entwickeln werden? Verfügt der Bundesrat über Schätzungen, wie viel mehr Menschen wegen dieser Änderung möglicherweise zusätzlich den Lärmimmissionen und anderen schädlichen Auswirkungen ausgesetzt sein werden?
• Welche Alternativen zur Senkung der Untergrenze der TMA 5 um 1000 Fuss haben Skyguide und das UVEK geprüft? Wurden weniger einschneidende oder anders geartete Änderungen der Luftraumstruktur geprüft? Wenn ja, warum sind sie nicht zum Zug gekommen?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 30.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
