Parlament / Geschäfte / 26.4570

26.4570PostulatEDIoffen

Mehr Tierwohl auch bei Fischen

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

UmweltLandwirtschaft

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie das Tierwohl bei Fischen in der Aquakultur umfassend verbessert werden könnte. Denkbar wären wenige spezialisierte Amtsveterinärinnen und -veterinäre sowie überarbeitete Leitfäden und Vollzugshilfen für die Praxis.

In seiner Antwort auf die Interpellation 25.3841 „Das Leiden der Fische. Was unternimmt der Bund?“ betont der Bundesrat, dass Fische dem Tierschutzgesetz unterstehen, dass BLV und BLW die Datengrundlagen verbessern und dass die kantonalen Kontrollorgane weitergebildet werden.

In der Praxis bleibt die Kontrolle aber stark von kantonalen Amtsveterinärinnen und Amtsveterinären abhängig, deren Ausbildung mehrheitlich auf landwirtschaftliche Nutztiere ausgerichtet ist. Fischhaltung und Aquaristik sind nur Nebenthemen. Das führt dazu, dass zentrale Tierwohl-Parameter, insbesondere die Wasserqualität, nicht mit der nötigen Tiefe beurteilt werden.

In der landbasierten Nutztierhaltung ist es seit Langem Standard, dass bei Kontrollen nicht nur einzelne Messwerte, sondern das Haltungssystem als Ganzes beurteilt wird und verschiedene Aufzeichnungspflichten bestehen. Bei den Fischen sollten daher nicht nur einzelne Werte kontrolliert, sondern die Haltung an sich betreffend der Tierschutzkonformität beurteilt werden (u.a. Gestaltung des Haltungssystems, Fütterung, Platzbedürfnisse, die dem Tierwohl nachweislich entsprechen). Für eine Gleichbehandlung von Fischen mit anderen Nutztieren braucht es deshalb ausgewiesene Fachpersonen.

Mit wenigen spezialisierten Fachpersonen könnten die Kontrollresultate gesamthaft beurteilt werden. Das ermöglicht mehr Effektivität, mehr Vergleichbarkeit und gegenseitiges Lernen.

Zudem könnten die Kantone Kosten sparen, weil sie nicht eigenes Spezialwissen und Ausrüstung aufbauen müssten für eine vergleichsweise kleine Anzahl Nutztiere . Statt vieler Teilpensen mit wenig Praxis gäbe es einige wenige gut ausgebildete und ausgerüstete Fachpersonen mit hoher Fallzahl, aktueller Erfahrung und klar definiertem Auftrag. Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, welche Massnahmen, insbesondere spezialisierte Fachpersonen, getroffen werden könnten, um das Tierwohl bei Fischen zuverlässig zu kontrollieren und zu verbessern.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.