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Belastung durch PFAS für Mensch und Umwelt senken: Keine PFAS in Küchenutensilien

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

UmweltGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um den Einsatz von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Pfannen und anderen Küchenutensilien zu verbieten.

PFAS (Ewigkeitschemikalien) bezeichnen eine Gruppe chemischer Stoffe, welche praktisch nicht abbaubar sind und sich deshalb in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern. Sie stehen mit Krankheiten wie Krebs, Stoffwechselstörungen und Immunschäden in Verbindung und könne Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit und auf Babys im Mutterleib haben. Auch in der Natur sind diese Stoffe giftig und haben negative Folgen für Lebewesen und Ökosysteme.

Laut Schätzungen des Bundes verursacht die PFAS-Belastung in der Schweiz Milliardenschäden: So beziffert der Postulatsbericht 22.4585 Moser die jährlichen Gesundheitskosten auf 1–1,6 Milliarden CHF und auf die Ip. 25.4285 antwortet der Bundesrat: «Ausgehend von der Annahme, dass der Eintrag von PFAS in die Umwelt sofort gestoppt und nur die langkettigen PFAS saniert würden, schätzt der Bericht die dafür anfallenden Kosten für die Schweiz auf 1 Milliarde CHF in den nächsten 20 Jahren». Bei weiterem Eintrag und bei einer Sanierung von kurzkettigen PFAS (z.B. TFA) würden die Kosten zusätzlich steigen. Hinzu kämen Ausgaben für Entschädigungen, Forschung, Messkampagnen etc.

Angesichts dieser Risiken und Kosten verfolgt der Bund offenbar das Ziel, den Einsatz von PFAS auf gesellschaftlich unverzichtbare Anwendungen zu beschränken. Mit PFAS beschichtete Küchenutensilien gehören nicht zu diesen unverzichtbaren Anwendungen: PFAS stecken beispielsweise in den Antihaftbeschichtungen von Teflon-Pfannen, Auflaufformen oder Backpapier. Dabei sind heute längst PFAS-freie Alternativen auf dem Markt erhältlich.

Da die Belastung durch PFAS selbst nach einem Herstellungs- und Verwendungsstopp noch Jahrzehnte oder Jahrhunderte weiter bestehen bleibt, muss die Belastung für Mensch und Umwelt so rasch wie möglich reduziert werden. Der Bundesrat bestätigt im Postulatsbericht 22.4585, dass bei nicht unverzichtbaren Anwendungen eine Verschärfung des Chemikalienrechts auch rascher als in der EU möglich ist.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist es im Bereich des non-essential-use angezeigt, Sofortmassnahmen zu ergreifen, wo die Belastung durch PFAS für Mensch und Umwelt rasch gesenkt und dadurch Risiken und Kosten für die Gesellschaft reduzieret werden können.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.