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Moratorium für die Erhöhung der Krankenkassenprämien im Jahr 2028

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

Soziale FragenSozialer SchutzGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Massnahmen zu erarbeiten, damit die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2028 für alle Versicherten auf dem genehmigten Stand von 2027 eingefroren werden.

Die von den Krankenkassenprämien ausgehende finanzielle Belastung ist für einen wachsenden Teil der Schweizer Bevölkerung strukturell untragbar geworden.

Besonders Familien, Pensionierte, Menschen mit tiefen Einkommen und der Mittelstand leiden unter den sukzessiven und einschneidenden Erhöhungen, die der tatsächlichen Entwicklung von Löhnen und Kaufkraft in keiner Weise mehr entsprechen. Zu den inakzeptablen Prämienerhöhungen kommen die steigenden Kosten für Energie, Mieten usw. sowie die immer höheren allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Die damit einhergehende finanzielle Belastung gefährdet den universellen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, einer Säule des schweizerischen Sozialmodells.

Die Branche ist nicht in der Lage, die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Dabei kann von der Bevölkerung nicht verlangt werden, die Machtlosigkeit der betroffenen Akteure und Institutionen (Versicherer, Behörden, Pharmaindustrie, Ärzteschaft, Spitäler usw.) auf unbestimmte Zeit hinzunehmen.

2028 braucht es eine längst fällige Pause, um die Schweizer Haushalte unverzüglich finanziell zu entlasten. Das einjährige Moratorium ermöglicht es, den nötigen Abstand zu gewinnen, damit die strukturellen Reformen, die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS), das Kostendämpfungspaket 2 und die Projekte zur Digitalisierung des Gesundheitssystems endlich ihre Korrekturwirkung auf die allgemeinen Ausgaben entfalten können.

Es geht also darum, mit einer ausserordentlichen und befristeten Krisenmassnahme die Bevölkerung zu entlasten und die betroffenen Akteure anzuregen, keine theoretischen, sondern handfeste Lösungen für diese inzwischen unhaltbaren Zustände zu finden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.