Parlament / Geschäfte / 26.4594
TARDOC: Die Kostenneutralität ist unverzüglich durchzusetzen
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen oder anzupassen, die erforderlich sind, damit die Tarifstrukturen und die Parameter für die Vergütung unverzüglich korrigiert werden können, falls die Kostenneutralität im Zusammenhang mit der Einführung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen nicht gewahrt bleibt. Er muss im Laufe des Jahres auf der Grundlage der verfügbaren Daten eingreifen können, und subsidiär dann eingreifen, wenn die Tarifpartner die erforderlichen Massnahmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist treffen. Insbesondere wird der Bundesrat aufgefordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um den Kostenanstieg zu begrenzen.
Begründung
Am 1. Januar 2026 haben TARDOC und die Ambulanten Pauschalen TARMED abgelöst. Diese Reform war an eine klare Vorgabe geknüpft: Die Umstellung des Tarifsystems darf an sich keine zusätzlichen Kosten verursachen. Der Bundesrat hat eine statische und eine dynamische Kostenneutralität vorgeschrieben. Die verabschiedete Regelung sieht eine Kostenentwicklung sowie Korrekturmassnahmen im Falle einer Überschreitung vor. Die ersten Korrekturmassnahmen im Rahmen der dynamischen Neutralität sind jedoch erst ab 2028 vorgesehen. Mit anderen Worten: Eine nach Einführung des neuen Tarifsystems festgestellte Überschreitung kann erst fast zwei Jahre später zu einer Korrektur führen. Diese Frist ist übermässig lang. Sollten ausreichend zuverlässige Daten belegen, dass ein Kostenanstieg direkt auf die Änderung des Tarifsystems zurückzuführen ist, muss schnell gehandelt werden können. Eine verspätete Korrektur verliert einen Grossteil ihrer Wirksamkeit: In der Zwischenzeit werden die zusätzlichen Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und schlagen sich in den Prämien nieder. Die Tarifautonomie muss weiterhin das Grundprinzip bleiben. Sollten die Tarifpartner indes nicht schnell genug eingreifen oder sich nicht einigen können, so muss der Bundesrat subsidiär eingreifen und die betreffenden Parameter unverzüglich anpassen können. Es geht nicht darum, TARDOC in Frage zu stellen, sondern darum, eine zentrale Voraussetzung für seine Einführung durchzusetzen: Seine Umsetzung darf nicht selbst zu einem zusätzlichen Faktor für den Anstieg der Gesundheitskosten werden.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten
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