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Für eine kohärente Bundespolitik zugunsten von Schweizer Wein

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

StaatspolitikWirtschaftLandwirtschaft

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesgrundlagen, Verordnungen oder Weisungen so anzupassen, dass ausschliesslich Schweizer Wein serviert, angeboten oder finanziert wird bei Veranstaltungen, Empfängen oder Anlässen, die vom Bund, seinen Departementen, Ämtern, Verwaltungseinheiten und Vertretungen im Ausland sowie von anderen Institutionen des Bundes organisiert, mitorganisiert

Der Schweizer Weinbau erlebt schwierige Zeiten. Deshalb haben Bund und Parlament ihre Unterstützung für die Branche ausgebaut. Das Parlament hat 2025 unter anderem zusätzliche 10 Millionen Franken zugunsten der Weinbranche bewilligt.

Vor diesem Hintergrund ist es paradox, wenn Bundesinstitutionen an offiziellen Anlässen weiterhin ausländischen Wein servieren oder kaufen, während der Bund gleichzeitig bedeutende Mittel für die Förderung und Unterstützung des Schweizer Weinbaus ausgibt.

Auf diese Situation wurde bereits 2024 in der Anfrage 24.1018 hingewiesen. In der Antwort des Bundesrates hiess es: «Die zuständigen Kader wurden in der Folge dafür sensibilisiert, dass es wichtig ist, jederzeit Schweizer Produkte zu verwenden. Sie achten in Zukunft darauf, Schweizer Weine zu kaufen.»

Nun wurde diesen Sommer bei einem Anlass in Aigle aber erneut ausländischer Wein serviert. Dieses Beispiel zeigt, dass eine einfache Sensibilisierung sowie Empfehlungen offenbar nicht ausreichen.

Der Bund muss kohärent bleiben mit seiner Politik zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft und des Schweizer Weinbaus. Es ist schwer nachvollziehbar, wenn der Bund von den Konsumentinnen und Konsumenten verlangt, dass sie Schweizer Produkten den Vorzug geben, er Millionen zur Unterstützung des Weinbaus ausgibt und dann gleichzeitig zulässt, dass bei Anlässen des Bundes ausländischer Wein ausgeschenkt wird.

Öffentliche Gelder sollten möglichst dazu beitragen, die hiesige Wirtschaft zu unterstützen. Schweizer Wein ist nicht nur ein Qualitätsprodukt, sondern auch Teil unseres landwirtschaftlichen Kulturerbes.

Deshalb müssen die Empfehlungen nun durch eine klare Regel ersetzt werden: Bei Anlässen, die vom Bund unterstützt oder organisiert werden, darf nur Schweizer Wein serviert werden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.