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Den Tätern und Täterinnen die Mittel zur Täuschung ihrer Opfer entziehen

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

WirtschaftSoziale FragenMedien und KommunikationStrafrecht

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es verbietet, Anwendungen, digitale Funktionalitäten oder Dienste zu bewerben, zu verkaufen oder zugänglich zu machen, wenn deren Hauptzweck darin besteht, das Alter, das Geschlecht, die Stimme oder das Aussehen einer Person täuschend echt zu verändern. Solche Anwendungen werden von Tätern und Täterinnen genutzt, um eine Person über die Identität ihres Gesprächspartners oder ihrer Gesprächspartnerin zu täuschen, insbesondere bei Betrugsdelikten und im Vorfeld von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen.

Mit der rasanten technologischen Entwicklung wird die Echtzeitbearbeitung von Bild und Ton immer einfacher und für die breite Öffentlichkeit zugänglicher. Was bis vor Kurzem noch einen erheblichen technischen Aufwand erforderte, lässt sich heute mit wenigen Klicks erledigen. Daraus ergeben sich neue Risiken für Kinder und Jugendliche, auf die das geltende Recht bislang nicht ausgerichtet ist.

Aussehen, Alter und Stimme können live verändert werden, auch bei Videogesprächen in Echtzeit. Dadurch wirkt die Täuschung in den Augen der Kinder deutlich glaubwürdiger, und die Kontaktaufnahme zu sexuellen Zwecken wird erheblich erleichtert. So können sich Erwachsene als Jugendliche und Männer als Mädchen ausgeben, um eine Beziehung zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen, indem sie diesen eine falsche Identität vorgaukeln. Die so getäuschten Kinder glauben, mit einem anderen Kind zu kommunizieren. Sobald der Kontakt hergestellt ist, fordern die Erwachsenen sie plötzlich auf, ihnen Nacktfotos von sich zu schicken oder sexuelle Handlungen vor der Kamera auszuführen.

Je leichter diese Funktionalitäten, mit denen man andere täuschen kann, zugänglich sind, desto einfacher ist es für die Täter und Täterinnen, Kinder zu täuschen und die Begehung von Sexualstraftaten vorzubereiten. Der Bund muss daher den Zugang zu den Diensten, die speziell für eine solche Täuschung konzipiert sind, durch ein Verbot erschweren.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.