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Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter gehört abgeschafft

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

StaatspolitikStrafrechtMigration

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ​aufzulösen und der Bundesversammlung die Entwürfe für die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzulegen. Sollte die Abschaffung der NKVF Änderungen oder die Kündigung internationaler Abkommen erfordern, so wird der Bundesrat beauftragt, die entsprechenden Verfahren einzuleiten.

Es ist absurd, so zu tun, als gebe es in der Schweiz ein systemisches Problem von Folter oder unmenschlicher Behandlung, weshalb eine ständige Bundesbehörde erforderlich sei, die Gefängnisse, psychiatrische Einrichtungen und Asylzentren systematisch überwacht. Die Schweiz verfügt über einen soliden Rechtsstaat, unabhängige Justizbehörden und zahlreiche Kontrollmechanismen.

Die NKVF erstellt Berichte und gibt Empfehlungen zu Sachverhalten ab, die mit Folter nichts zu tun haben. Bezeichnend sind ihre Äusserungen zu den Bundesasylzentren: Die Nutzung der Zivilschutzanlagen wird immer wieder kritisiert, obwohl diese regelmässig von Angehörigen der Armee genutzt werden. Dass Bedingungen, die für Schweizer Soldaten als ausreichend gelten, für Asylsuchende unzureichend sein sollen, ist absurd.

Das Gleiche gilt für die Berichte über die Haftanstalten, in denen verschiedene Kritikpunkte hinsichtlich der Haftbedingungen in der Schweiz vorgebracht werden, obwohl diese deutlich besser sind als in unseren Nachbarländern.

Angesichts der Tatsache, dass in den Gefängnissen unseres Landes drei Viertel der Häftlinge Ausländer sind, liegt es auf der Hand, dass die einzige Möglichkeit, die Überbelegung zu verringern, darin besteht, die Einwanderung zu reduzieren und gleichzeitig die Abschiebungen ausländischer Straftäter zu verstärken.

Im Allgemeinen dient die NKVF dazu, Scheinprobleme aufzuwerfen und parteiische politische und mediale Propaganda zugunsten von Wirtschaftsmigranten und ausländischen Häftlingen zu schüren.

In einer Zeit, in der die öffentlichen Finanzen unter Druck stehen, bedeutet die Beibehaltung einer solchen Bundesbehörde daher, Kosten, Bürokratie und tendenziöse Theorien zu befeuern, ohne dass den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern dadurch ein Nutzen entsteht.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 29.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.