Parlament / Geschäfte / 26.4640
Zöliakie: Ermittlung der Behandlungskosten sowie der Kosten bei einer Nichtvergütung der Behandlung
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, eine medizinisch-ökonomische Studie im Zusammenhang mit der Behandlung von Zöliakie vorzulegen. Die Studie soll insbesondere folgende Punkte untersuchen:
· die tatsächlichen Mehrkosten einer strikt glutenfreien Ernährung und die Kosten einer allfälligen Beteiligung daran
· die mögliche Ausgestaltung dieser Beteiligung unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland
· die medizinischen Komplikationen bei einer ungenügenden Einhaltung einer glutenfreien Ernährung sowie die Gesundheitskosten, die mit einer konsequenten Einhaltung einer solchen Ernährung verhindert werden könnten.
Begründung
Zöliakie ist eine chronische Autoimmunerkrankung. Die einzige Möglichkeit der Behandlung ist eine lebenslange strikt glutenfreie Ernährung. Die Behandlung wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen. Werden die Ernährungsregeln nicht befolgt, so kann es bei Kindern zu Wachstumsstörungen und bei Erwachsenen zu Blutarmut, Nährstoffmangel, Beeinträchtigung der Knochengesundheit und langfristig zu schwerwiegenden Darmkomplikationen kommen.
Eine im Jahr 2025 veröffentlichte Schweizer Studie zeigt auf, dass glutenfreie Produkte durchschnittlich 79 Prozent teurer sind als herkömmliche Produkte, je nach Produktekategorie sogar bis zu 212 Prozent. Für manche Haushalte sind diese Kosten ein Grund, die Ernährungsregeln nicht konsequent einzuhalten.
Bis ins Jahr 2021 wurde für Kinder und Jugendliche ein Beitrag der IV ausgerichtet. Seit der Abschaffung dieses Beitrags beschränkt sich der Ausgleich im Wesentlichen auf einen Abzug bei den Steuern.
Ab 2027 wird die Eidgenössische Steuerverwaltung die Pauschale, die für Mehrkosten einer ärztlich angeordneten, lebensnotwendigen Sonderernährung abgezogen werden kann, von 2500 auf 1500 Franken senken. Die Steuerverwaltung gibt an, sich bei ihrem Entscheid auf Studien aus der Schweiz und dem Ausland gestützt zu haben, ohne jedoch zu präzisieren, welche Studien sie beigezogen hat und wie sie die Pauschale berechnet hat.
In den Antworten auf frühere Vorstösse hält der Bundesrat fest, dass glutenhaltige Getreide durch glutenfreie Lebensmittel wie Reis, Mais, Hirse und Quinoa ersetzt werden können. Das Problem kann nicht einfach damit abgetan werden, dass solche Lebensmittel ja erhältlich sind. Dies wird der Realität der Betroffenen nicht gerecht und löst die Frage der Kosten der Behandlung nicht. Es fehlt eine Studie, die die effektiven Mehrkosten einer strikt glutenfreien Ernährung, den Einfluss dieser Mehrkosten auf die Befolgung der Ernährungsregeln und die medizinischen Kosten vermeidbarer Komplikationen analysiert.
Eine medizinisch-ökonomische Studie soll daher ermitteln, was die Behandlung kostet, was eine Unterstützung der Behandlung kosten würde und welche Einsparungen aufgrund einer besseren Therapietreue für das Gesundheitssystem erzielt werden könnten. Auf der Grundlage dieser Studie soll beurteilt werden können, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung medizinisch und wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 27.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
