Parlament / Geschäfte / 26.4669
Besonders gefährdete Menschen wirksam vor Hitze schützen
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Es stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:
• Welche Strategie verfolgt der Bundesrat zum Schutz besonders hitzegefährdeter Personen? Welche Schlussfolgerungen zieht er dabei aus dem Urteil des EGMR der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz und welche zusätzlichen Massnahmen prüft er aufgrund der Erfahrungen aus dem Sommer 2026?
• Wie unterstützt der Bund Kantone und Gemeinden bei Hitzeaktionsplänen sowie bei strukturellen Massnahmen wie Beschattung und öffentlich zugänglichen kühlen Orten? Beabsichtigt er, diese Unterstützung auszubauen oder stärker zu koordinieren?
• Mit welchen Zielen und Indikatoren überprüft der Bund die Wirksamkeit der Hitzeschutzmassnahmen? Wie werden hitzebedingte Sterblichkeit, gesundheitliche Belastungen und die Umsetzung kantonaler Hitzeaktionspläne erfasst und evaluiert?
• Welche Strategie verfolgt der Bundesrat, damit Wohnungen, Alters- und Pflegeheime, Spitäler, Schulen und weitere Einrichtungen bei zunehmender Hitze kühl gehalten werden können, ohne primär auf Klimaanlagen angewiesen zu sein?
Begründung
Hitzewellen stellen ein zunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, chronisch Kranke, Menschen mit einer Behinderung und weitere vulnerable Personen. Im Sommer 2025 wurden laut NCCS in der Schweiz 410 Todesfälle der Hitze zugeschrieben, im Sommer 2026 sind gemäss BAG rund 600 Menschen aufgrund der Hitze gestorben.
Der gesundheitliche Hitzeschutz ist stark dezentral organisiert. 2024 setzten 18 von 26 kantonalen Gesundheitsbehörden Hitzeschutzmassnahmen um, aber erst acht Kantone verfügten über Hitzeaktionspläne. Kurzfristige Hitzeschutzmassnahmen reichen angesichts zunehmender Hitzeperioden nicht aus. Ebenso erforderlich sind langfristige strukturelle Anpassungen: mehr Schatten und Begrünung im Siedlungsraum sowie Gebäude und öffentliche Einrichtungen, die während langer Hitzeperioden kühl bleiben.
Der EGMR hielt im Urteil der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz fest, dass Artikel 8 EMRK ein Recht auf wirksamen staatlichen Schutz vor schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität umfasst. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, welche Konsequenzen der Bund aus den festgestellten staatlichen Pflichten für den Hitzeschutz zieht und wie Bund, Kantone und Gemeinden den Schutz vulnerabler Personen langfristig sicherstellen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
