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26.4674InterpellationUVEKoffen

Kühlwasserbedarf von Kernkraftwerken bei Hitze und Trockenheit

eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)

UmweltEnergie

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

Kernkraftwerke benötigen grosse Mengen an Kühlwasser, selbst wenn sie heruntergefahren sind. Gemäss einem neuen Bericht verbrauchen pro Jahr allein die Kraftwerke Gösgen und Leibstadt zusammen so viel Wasser, oder gar mehr als drei Mal so viel, wie die gesamte Schweizer Landwirtschaft für die Bewässerung benötigt. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten – dies unter Berücksichtigung der zunehmenden Hitze- und Trockenheitsperioden, die durch die Klimakrise verursacht werden:

• Wie viele Tage mit Leistungsreduktionen oder Abschaltungen im Zusammenhang mit Hitze und Niedrigwasser wurden in den letzten fünf Jahren bei den Schweizer Kernkraftwerken gezählt? Welche Entwicklung erwartet der Bundesrat in den kommenden Jahrzehnten?

• An welchen Standorten könnten in Zukunft Kernkraftwerke betrieben werden, wenn die Verfügbarkeit von Wasser als Kriterium berücksichtigt wird? Auf welche Klimaszenarien und hydrologische Szenarien stützt der Bundesrat diese Einschätzung und gibt es in diesem Zusammenhang bereits konkrete Studien und Gutachten?

• Nach welchen Kriterien setzt der Bundesrat die Prioritäten, wenn es während Hitze- und Trockenheitsperioden zu Interessekonflikten zwischen Landwirtschaft, Gewässerschutz und dem Betrieb von Kernkraftwerken kommt? Schliesst er Einschränkungen für die Landwirtschaft oder die Trinkwasserversorgung auf Kosten des Betriebs von Kernkraftwerken aus?

• Zurzeit gewährt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Ausnahmegenehmigungen für die Einleitung von Kühlwasser, das wärmer ist, als es die Gewässerschutzverordnung normalerweise vorsieht. Geht der Bundesrat davon aus, dass für neue Kernkraftwerke ähnliche Ausnahmen oder eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung nötig sind?

• Wird die nationale Wassermanagement-Strategie den Kühlwasserbedarf der Kernkraftwerke thematisieren? Werden Informationen zum Kühlwasserbedarf verfügbar sein, wenn über die Aufhebung des Verbots neuer Kernkraftwerke abgestimmt wird?

• Wird, was die Wasserentnahme und die Einleitung von erwärmtem Kühlwasser betrifft, gemeinsam mit den anderen Rhein-Anrainerstaaten ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, damit das ökologische Gleichgewicht des Flusses erhalten werden kann?

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 28.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.