Parlament / Geschäfte / 26.4687
Kontrolle der Wirtschaftlichkeit: Wie wird mit den von den Versicherern festgestellten Unregelmässigkeiten umgegangen? Welche Möglichkeiten haben die Kantone, um diesbezüglich Transparenz einzufordern?
eingereicht am 02.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (02.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Den Versicherern liegen Daten vor, anhand von denen sie Leistungserbringer ermitteln können, die über die OKP Mengen und Kosten abrechnen, die erheblich von jenen vergleichbarer Leistungserbringer abweichen. Die Kantone wiederum sind für die Zulassung der Leistungserbringer zuständig, die zulasten der OKP abrechnen dürfen. Es ist sicherzustellen, dass Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsstellung untersucht und die erforderlichen Informationen zwischen den involvierten Behörden ausgetauscht werden.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
• Muss ein Versicherer bei glaubwürdigen und dokumentierten Hinweisen für eine ungewöhnliche Zunahme der abgerechneten Mengen oder Kosten bei einem Leistungserbringer den Kanton, der diesen Leistungserbringer zugelassen hat, über diese Unregelmässigkeiten informieren? Falls nicht, wie rechtfertigt der Bundesrat, dass die für die Zulassung zuständige kantonale Behörde nicht informiert werden darf?
• Kann ein Kanton, wenn er über eine solche Situation informiert wird, die für die Abklärung der Ursachen erforderlichen Wirtschaftszahlen einfordern, namentlich den zulasten der OKP erzielten Umsatz, die Kosten, das Betriebsergebnis sowie – falls relevant – die Löhne, Honorare, Dividenden oder sonstigen Vergütungen, die an Eigentümerschaft, Führungskräfte oder Ärzteschaft ausbezahlt wurden? Falls nicht, wer ist für diese Kontrolle zuständig?
• Sollten die geltenden Rechtsgrundlagen weder eine wirksame Untersuchung noch einen ausreichenden Informationsaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen ermöglichen, hält es der Bundesrat dann für notwendig, die Rechtsgrundlagen insbesondere dahingehend zu ergänzen, dass die Versicherer verpflichtet sind, den kantonalen Behörden erhebliche, fortwährende und unerklärliche Zunahmen der abgerechneten Menge oder der Kosten zu melden?
• Verfügen die Behörden seit der Einführung von TARDOC für jedes Fachgebiet und jeden Leistungserbringer über Daten, anhand derer sich eine ungewöhnliche Zunahme der Anzahl Leistungen, der abgerechneten Mengen und der Kosten zulasten der OKP rasch erkennen lassen? Wer analysiert diese Daten, wie häufig und nach welchen Kriterien oder Warnschwellen?
• Ist es mit dem aktuellen System möglich, nicht nur einen allgemeinen Kostenanstieg festzustellen, sondern auch die für ungewöhnliche Entwicklungen verantwortlichen Leistungserbringer zu identifizieren, die Ursachen zu ermitteln und gegebenenfalls rasch zu reagieren? Falls nicht, welche Anpassungen oder gar verbindlichen Massnahmen sieht der Bundesrat vor?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
