Parlament / Geschäfte / 26.4704
Schutz der kognitiven Integrität. Rechtsanpassung notwendig?
eingereicht am 16.10.2026Erstrat: StänderatBeratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen (17.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, ob angesichts der Risiken, die insbesondere von neuen Technologien (Neurotechnologien, künstliche Intelligenz, digitale Plattformen) für die kognitive Integrität der oder des Einzelnen ausgehen, eine Rechtsanpassung notwendig ist. Dabei ist zu prüfen, ob in der Bundesverfassung ein neues Grundrecht zu verankern ist, ob bestehende Gesetze (z. B. Datenschutzgesetz, Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zum Persönlichkeitsschutz) angepasst werden sollten oder ob gegebenenfalls ein Spezialgesetz zu dieser Thematik zu schaffen ist. Zudem ist zu untersuchen, inwieweit mit den laufenden Rechtsetzungsvorhaben (Ausführungsgesetz zur Konvention des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, Produktsicherheitsgesetz) der Schutz der kognitiven Integrität verbessert werden kann.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
