Parlament / Geschäfte / 26.4717
Digitale Abhängigkeiten. Kontinuität kritischer Staatsaufgaben sichern
eingereicht am 03.11.2026Erstrat: NationalratEingereicht (03.11.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, operative Massnahmen umzusetzen, die erforderlich sind, damit bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen, welche kritische digitale Infrastrukturen im Sinne von Artikel 5 des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) oder die Sicherheit und Kontinuität der zentralen Staatsaufgaben betreffen – einschliesslich der dafür genutzten KI-Dienste und -Modelle –, die Risiken technologischer, operativer und rechtlicher Abhängigkeiten, welche die Handlungsfähigkeit des Staates beeinträchtigen könnten, systematisch in die Vergabekriterien aufgenommen werden.
Begründung
Die vorgeschlagenen Lösungen müssen gewährleisten, dass die kritischen Staatsaufgaben sichergestellt sind, und zwar im laufenden Betrieb, wenn der Zugang zum Anbieter unterbrochen ist, dieser einen einseitigen Entscheid trifft, rechtlicher Druck aus dem Ausland ausgeübt wird oder die Vertragsbedingungen sich wesentlich ändern. Auch sind Massnahmen vorzusehen, die nötig sind, um die Reversibilität – das heisst die Rückgabe der Daten in einem verarbeitbaren Format – sowie die Kontinuität der Aktivitäten zu gewährleisten und nachzuweisen.
Die Feststellung, dass eine Lösung nicht vollständig die Erwartungen erfüllt, stützt sich auf eine unabhängige Evaluation nach Schweizer Recht und nicht ausschliesslich auf die Beurteilung der Auftraggeberin. Die Abhängigkeiten müssen ausdrücklich als strategische Schwachstelle identifiziert und dokumentiert werden. Sie müssen Gegenstand von Risikominimierungsmassnahmen sein und regelmässig reevaluiert und vom Bundesrat genehmigt werden. Auch ist den zuständigen parlamentarischen Kommissionen periodisch darüber Bericht zu erstatten.
Wenn es für die nationale Sicherheit erforderlich ist, legt der Bundesrat für die kritischsten digitalen Systeme im Einzelnen fest, wie die in Artikel III des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen vorgesehenen Ausnahmen effektiv geltend gemacht werden können.
Im Juni 2026 wurde der Zugang zu den fortschrittlichsten KI-Modellen von Anthropic auf Anordnung der US-Regierung, die nationale Sicherheitsbedenken geltend machte, vorübergehend gesperrt. Dies zeigt, dass eine kritische Abhängigkeit von einem Anbieter digitaler Leistungen von einem Tag auf den anderen zu einem Problem werden kann. Die Abhängigkeit von digitalen Systemen ist nicht mehr nur ein technisches oder wirtschaftliches Risiko, sondern auch eine Frage der nationalen Sicherheit. Mit dieser Motion wird weder Protektionismus noch absolute technologische Souveränität angestrebt. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass die kritischen Abhängigkeiten des Bundes bekannt sind, man sich der Risiken bewusst ist und Massnahmen ergriffen werden, um jederzeit die Kontinuität der zentralen Staatsaufgaben zu gewährleisten.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 04.11.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
