Parlament / Geschäfte / 26.7030
Unterzeichnung der EU-Verträge am 2. März 2026: Wie lautet der genaue Genehmigungsvorbehalt zu Gunsten des Schweizer Volkes?
eingereicht am 03.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratMündliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben am 2. März 2026 in Brüssel das Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU unterzeichnet. - Wurde dabei im Hinblick auf die Genehmigung des Vertragspakets durch den National- und Ständerat und im Hinblick auf eine allfällige Volksabstimmung in der Schweiz ein Genehmigungsvorbehalt stipuliert? - Falls ja, wie lautet dieser (genauer Wortlaut)? - Wie wurde sichergestellt, dass der Vorbehalt von der EU anerkannt wird?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
