Parlament / Geschäfte / 26.7142
Abstimmungspropaganda auf SBB-App
eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die täglich tausendfach benutzte SBB-App hat in der heissen Phase im Abstimmungskampf zur Vorlage der Individualbesteuerungs-Vorlage "Ja-Werbung" aufgeschaltet. - Wie kommt es, dass ein Staatsbetrieb wie die SBB in ihrem hoch frequentierten App, Abstimmungsempfehlungen publiziert, ist das üblich? - In welchem Umfang wurde diese Abstimmungsempfehlung platziert? - Hat die SBB Werbeeinnahmen aus dieser Aktion generiert? - Hat die SBB auch dem Nein-Lager eine Werbeplattform zur Verfügung gestell?
Stellungnahme des Bundesrates
• Die digitalen Werbeplattformen der SBB stehen allen Werbetreibenden zur Verfügung. Nicht erlaubt ist Werbung mit anstössigen Inhalten oder Werbung von nicht konzessionierten Spiel- und Wettanbietern. Die SBB stellt ihre digitalen Plattformen allen Parteien zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung.
• Die Kampagne zur Individualbesteuerung wurde dreisprachig (deutsch, französisch, italienisch) gewünscht und platziert.
• Ja, die SBB hat dadurch Werbeeinnahmen generiert.
• Selbstverständlich hat auch das Nein-Lager die Möglichkeit, die digitalen Plattform der SBB für ihre Werbung zu nutzen. Laut SBB wird politische Werbung von verschiedenen Parteien geschaltet, sowohl für Wahlen als auch für Abstimmungen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
