Parlament / Geschäfte / 26.7142

26.7142Fragestunde. FrageUVEKerledigt

Abstimmungspropaganda auf SBB-App

eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)

StaatspolitikMedien und KommunikationVerkehr

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

Die täglich tausendfach benutzte SBB-App hat in der heissen Phase im Abstimmungskampf zur Vorlage der Individualbesteuerungs-Vorlage "Ja-Werbung" aufgeschaltet. - Wie kommt es, dass ein Staatsbetrieb wie die SBB in ihrem hoch frequentierten App, Abstimmungsempfehlungen publiziert, ist das üblich? - In welchem Umfang wurde diese Abstimmungsempfehlung platziert? - Hat die SBB Werbeeinnahmen aus dieser Aktion generiert? - Hat die SBB auch dem Nein-Lager eine Werbeplattform zur Verfügung gestell?

• Die digitalen Werbeplattformen der SBB stehen allen Werbetreibenden zur Verfügung. Nicht erlaubt ist Werbung mit anstössigen Inhalten oder Werbung von nicht konzessionierten Spiel- und Wettanbietern. Die SBB stellt ihre digitalen Plattformen allen Parteien zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung.

• Die Kampagne zur Individualbesteuerung wurde dreisprachig (deutsch, französisch, italienisch) gewünscht und platziert.

• Ja, die SBB hat dadurch Werbeeinnahmen generiert.

• Selbstverständlich hat auch das Nein-Lager die Möglichkeit, die digitalen Plattform der SBB für ihre Werbung zu nutzen. Laut SBB wird politische Werbung von verschiedenen Parteien geschaltet, sowohl für Wahlen als auch für Abstimmungen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.