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26.7198Fragestunde. FrageEDIerledigt

Den Bundeshaushalt vorübergehend entlasten, ohne bei den Leistungen der AHV Abstriche zu machen

eingereicht am 11.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (16.03.2026)

FinanzwesenSozialer Schutz

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 16.03.2026NationalratMündliche Beantwortung der Frage

Artikel 103 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung besagt, dass der Bund jährlich einen Beitrag von 20,2 Prozent der Ausgaben der AHV leistet. Angesichtes der derzeit angespannten Lage der Bundesfinanzen und im Wissen darum, dass der AHV-Ausgleichsfonds über 44,6 Milliarden Franken verfügt, stellt sich die Frage, ob ein Teil des Bundesbeitrags für einen begrenzten Zeitraum aus dem AHV-Ausgleichsfonds finanziert werden könnte (z. B. während fünf Jahren jährlich 200 Millionen Franken, was 2,24 Prozent des Fondsvermögens entsprechen würde).

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.