Parlament / Geschäfte / 26.7213

26.7213Fragestunde. FrageEDAerledigt

Willkürliche Verleihung von Botschafter-/Botschafterinnentitel durch den Bundesrat

eingereicht am 11.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (16.03.2026)

StaatspolitikInternationale Politik

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 16.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

- Gestützt auf welche Rechtsgrundlagen und Kriterien verleiht der Bundesrat Botschafter-/Botschafterinnentitel, und nach welchen Anforderungen entscheidet das EDA über die Versetzung versetzungspflichtiger Angestellter? - In welchen Fällen wird vom ordentlichen Verfahren abgewichen? - Wie wird dabei Willkür verhindert? - Wie viele versetzungspflichtige Angestellte haben das EDA seit 2023 verlassen?

1. Die Verleihung diplomatischer und konsularischer Titel beruht auf folgender rechtlicher Grundlage: BPV Art. 3. Die Kriterien, die bei Versetzungen der versetzbaren Mitarbeitenden des EDA zugrunde liegen, sind in Art. 132 Abs. 4 VBPV-EDA festgehalten.

2. Der Versetzungsprozess mit der Jahresausschreibung gibt das ordentliche Verfahren vor. Darüber hinaus tragen hohe Kader der Bundesverwaltung den Titel eines Botschafters/einer Botschafterin, sofern dieser zur Ausübung ihres Amtes notwendig ist.

3. Die Verleihung von Botschaftertiteln an Bundesangestellte ausserhalb des EDA erfolgt gemäss den vom Bundesrat am 29. Juni 2011 festgelegten Kriterien. Die Anwendung dieser Kriterien verhindert willkürliche Verleihungen.

4. Abgesehen von den Personen, die in den Ruhestand getreten sind, haben seit 2023 62 versetzbare Mitarbeitende, darunter 10 Diplomatinnen und Diplomaten, die Laufbahn verlassen. Im Durchschnitt entspricht dies 20,6 Personen pro Jahr oder 1,8 % des Personalbestands.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.