Parlament / Geschäfte / 26.7372
Unbezahlte Überstunden im Verkauf: Steht der Bundesrat hinter diesen prekären Arbeitsbedingungen für Frauen?
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Nach Artikel 13 des Arbeitsgesetzes bekommt das Verkaufspersonal erst ab der 61. Stunde einen Lohnzuschlag für Überzeitarbeit. Im Verkauf arbeiten überwiegend Frauen, meist Teilzeit und zu niedrigen Löhnen. Wie rechtfertigt es der Bundesrat im Namen von Gleichstellung und Gesundheitsschutz, dass das Gesetz für die ersten 60 Stunden pro Jahr nach wie vor Gratisarbeit vorsieht, dies auf Kosten der Verkäuferinnen, deren Arbeitsverhältnisse ohnehin schon prekär sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
