Parlament / Geschäfte / 26.7373
Geänderte Regelung der Dienstbefreiung von Rettungsanitätern und -sanitäterinnen, Pflegefachpersonen sowie Ärzten und Ärztinnen. Wurden die interessierten Kreise konsultiert?
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Der Bundesrat hat auf dem Verordnungsweg die Regelung zur Dienstbefreiung von Rettungsanitätern und -sanitäterinnen, Pflegefachpersonen sowie Ärzten und Ärztinnen geändert. Diese Personen sind jedoch wichtig für das reibungslose Funktionieren der Rettungsdienste und der Spitäler, wo sowieso bereits ein Fachkräftemangel herrscht. Die Revision wird sich daher auf die Sicherstellung der Notfalldienste auswirken. Hat der Bundesrat die interessierten Kreise oder deren Vertreter und Vertreterinnen sowie die Kantone konsultiert? Wenn nein, warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
