Parlament / Geschäfte / 26.7389
Sozialversicherungsbetrug, kriminelle ausländische Clans plündern Schweizer Sozialwerke!?
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die St. Galler Staatsanwaltschaft warnt vor einer deutlichen Zunahme des organisierten Sozialversicherungsbetrugs durch international vernetzte Tätergruppen. Fälle in St. Gallen und Lausanne zeigen, dass mittels Scheindomizilen, fingierten Anstellungen und missbräuchlichen Leistungsbezügen Schäden in Millionenhöhe entstehen. - Was unternimmt der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen, um organisierten Sozialversicherungsbetrug wirksam zu bekämpfen? - Welche Herkunftsländer dominieren diese Delikte?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Sozialversicherungsträger prüfen Leistungsgesuche nach standardisierten Abklärungsverfahren mit vielseitigen Instrumenten. Bei begründetem Verdacht auf Versicherungsmissbrauch können Sozialversicherungen Observationen veranlassen.
Der unrechtmässige Bezug von Sozialversicherungsleistungen wird nach Artikel 148a des Strafgesetzbuches geahndet, mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Die Bestimmung wurde im Rahmen der Umsetzung der Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» eingeführt und ist seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Es handelt sich hierbei um ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt werden muss. Bei einer Strafanzeige ist es Sache der kantonalen Strafverfolgungsbehörden, den massgeblichen Sachverhalt und alle Tatbestandsmerkmale abzuklären und zu beurteilen.
Der Bund verfügt über keine statistischen Angaben über das Ausmass des Phänomens, die Herkunft der Täterschaft oder darüber, ob und inwiefern Sozialversicherungsbetrug durch kriminelle Gruppierungen begangen wird. Sofern bei Fällen von Sozialversicherungsbetrug ein Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität festgestellt wird, kann der Bund durch Sensibilisierungsarbeiten präventiv Unterstützung leisten.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
