Parlament / Geschäfte / 26.7430
Neue Entwicklungen bezüglich Rückkehrzentren in Drittstaaten
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Der Bundesrat lehnt meine Motion 26.3336 ab, weil er im Asylbereich „vorerst weiterhin die Entwicklungen auf europäischer Ebene verfolgen“ will. Die EU macht nun den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten frei. Beendet der Bundesrat wegen dieser konkreten Entwicklung seine passive Beobachtung, oder riskiert er durch die Ablehnung meiner Motion einen massiven Pull-Effekt gegenüber Deutschland und Österreich zulasten unserer Gemeinden?
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Verabschiedung der neuen Rückkehr-Verordnung wird die EU die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten schaffen. Dabei wird es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handeln. Die Schweiz hat nach Notifizierung der neuen Rückkehr-Verordnung gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen zwei Jahre Zeit für die Umsetzung ins nationale Recht.
Der Bundesrat verschliesst sich der Idee der Rückkehrzentren nicht, sondern wird die Opportunität einer Beteiligung prüfen, sobald sich Pilotprojekte zu Return Hubs als nachhaltig umsetzbar herausstellen. Mit dem Start der Umsetzung des Migrations- und Asylpakts am 12. Juni 2026 erhalten die EU- und Schengen-Staaten zudem bereits jetzt weitere Instrumente, um die Sekundärmigration einzudämmen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
