Parlament / Geschäfte / 26.7513
RUAG lässt sich einfach erpressen
eingereicht am 09.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Das Bundesamt für Cybersicherheit empfiehlt ausdrücklich keine Lösegelder an Cyberkriminelle zu bezahlen. Weshalb konnte die RUAG ohne Absprache mit dem VBS, und entgegen dieser Empfehlung handeln, und sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um für bundesnahe Betriebe verbindliche Vorgaben für den Umgang mit Cyber- Erpressung zu schaffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der konkrete Sachverhalt zum Cybervorfall bei der RUAG LLC in den USA und der von Jürg Rötheli, dem Verwaltungsratspräsidenten der RUAG MRO, erwähnten Lösegeldzahlung wird vom VBS mit der Unterstützung von RUAG MRO aufgearbeitet. Das VBS wird die Aufsichtkommissionen informieren.
In jedem Fall stützt der Bundesrat weiterhin die Empfehlung des Bundesamtes für Cybersicherheit, auf Lösegeldforderungen bei einem Vorfall mit Ransomware nicht einzutreten.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
