Parlament / Geschäfte / 26.7549
Biosicherheitslabor in Spiez: Fragen zur Waffenfähigkeit und Neutralität
eingereicht am 10.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Das Biosicherheitslabor in Spiez ermöglicht den Umgang mit humanpathogenen Erregern der Gefahrenkategorien 3 und 4. Wie beurteilt der Bundesrat die (Bio-) Waffenfähigkeit dieser hochansteckenden und schwer behandelbaren Krankheitserreger? Weiter stellen sich Fragen zur Neutralität. So wurde im Labor Spiez eine ukrainische Delegation empfangen, mithin eine Kriegspartei. - Nach welchen Kriterien erfolgen solche Einladungen? - Ist die Schweizer Neutralität dabei gewährleistet?
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1: Hochansteckende und schwer behandelbare Krankheitserreger sind natürlich vorkommende Mikroorganismen. Für einige dieser Erreger kann die Möglichkeit eines Missbrauchs zu kriminellen, terroristischen oder militärischen Zwecken nicht ausgeschlossen werden.
Frage 2 und 3: Das Labor Spiez steht im regelmässigen Informationsaustausch mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten aus diversen schweizerischen und internationalen wissenschaftlichen Institutionen. In Abstimmung mit dem EDA empfängt es gelegentlich Vertreterinnen und Vertreter von internationalen Organisationen sowie ausländischen Vertretungen zu Informationsbesuchen. Durch einen Besuch des Labors Spiez erwächst einem Staat kein direkter militärischer Vorteil. Die Schweizer Neutralität bleibt also gewährleistet.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
