Parlament / Geschäfte / 26.7631
Auswirkungen auf die Wertschöpfung durch vorgeschlagenes Gesetz über nachhaltige Unternehmensführung (NUFG)
eingereicht am 14.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zum Gegenvorschlag des Bundesrates zur Konzernverantwortungsinitiative vom 5. März 2026 weist weder den Wertschöpfungsanteil der vom vorgeschlagenen NUFG direkt betroffenen Unternehmen noch deren Beitrag zum Steueraufkommen aus. Wie hoch sind deren Wertschöpfung und Steueraufkommen in Bund, Kantonen und Gemeinden?
Stellungnahme des Bundesrates
Bei den vom Gegenvorschlag des Bundesrates zur Konzernverantwortungsinitiative direkt betroffenen Unternehmen ist zwischen den Berichterstattungs- und den Sorgfaltspflichten zu unterscheiden. Der Berichterstattung unterstehen insbesondere alle Unternehmen aus der Schweiz mit mehr als 1'000 Vollzeitstellen und einem Umsatzerlös von über CHF 450 Mio. Bei den Sorgfaltspflichten bildet der Schwellenwert insbesondere mehr als 5'000 Vollzeitstellen und über CHF 1,5 Mrd. Umsatz.
Die Bundesverwaltung verfügt nicht über Kennzahlen zur kumulierten Wertschöpfung und dem Steueraufkommen dieser betroffenen Unternehmen. Aufgrund der genannten Schwellenwerte sind aber die grössten in der Schweiz tätigen Unternehmen betroffen. Diese leisten bekanntlich einen grossen Beitrag zur Wertschöpfung sowie zum Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Eidgenössische Finanzdepartement bestätigt regelmässig in Budgetberichten, dass rund 0,5 Prozent aller Unternehmen für etwa drei Viertel des gesamten Bundesaufkommens an Gewinnsteuern aufkommen.
Für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten liegen die wiederkehrenden jährlichen Kosten gemäss RFA zwischen CHF 150'000 und CHF 1,3 Mio. pro Unternehmen. Relativ zum Umsatz entsprechen diese Beträge lediglich etwa 0,005 % bis 0,03 %. Die RFA kommt daher zum Schluss, dass die Kosten im Verhältnis zum Umsatz gering und für die betroffenen Unternehmen tragbar sind.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
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