Parlament / Geschäfte / 26.7685
Motion 25.4058 (F-35A. Persönliche Haftung von alt Bundesrätin Viola Amherd): Wurden verjährungsunterbrechende Massnahmen eingeleitet?
eingereicht am 15.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
In Beantwortung zur Motion 25.4058 schrieb der Bundesrat am 5.11.2025: Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Anhaltspunkte für das Vorliegen eines widerrechtlichen Verhaltens vorliegen, werden rechtliche Schritte zur Verhinderung des Eintritts der Verjährung von Schadenersatz- und Rückgriffsansprüchen eingeleitet. Der GPK-Bericht vom 8.9.2026 bestätigt frühe Anhaltspunkte für das Vorliegen eines widerrechtlichen Verhaltens. Welche verjährungsunterbrechenden Massnahmen wurden eingeleitet?
Stellungnahme des Bundesrates
Es wurden keine verjährungsunterbrechenden Massnahmen eingeleitet.
Der Bundesrat wird den Bericht der GPK-N prüfen und fristgerecht dazu Stellung nehmen. Die GPK-N hat weder ein widerrechtliches Verhalten noch einen finanziellen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn festgestellt. Sie hat auch keine Empfehlungen ausgesprochen, haftungsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
