Parlament / Geschäfte / 26.7692
Handwerk und Spitex: praxistaugliche Parkiermöglichkeiten schaffen
eingereicht am 15.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Ist der Bundesrat bereit, Art. 41 Abs. 1bis VRV so anzupassen, dass Kantone und Gemeinden für notwendige, kurzfristige Einsätze von Gewerbe- und Gesundheitsdiensten kontrollierbare Ausnahmen vom Trottoirparkverbot bewilligen können, sofern Fussverkehr, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit uneingeschränkt gewährleistet bleiben?
Stellungnahme des Bundesrates
Bereits heute können Kantone, Städte und Gemeinden das Parkieren auf dem Trottoir für kurzfristige Einsätze von Gewerbe- und Gesundheitsdiensten an bestimmten Stellen erlauben. Sie müssen dabei die konkrete örtliche Situation berücksichtigen (Art. 41 Abs. 1bis Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]). Eine Anpassung der Verkehrsregelnverordnung ist daher nicht notwendig.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
