Parlament / Geschäfte / 26.7693
Warum werden in der Schweiz Balkonkraftwerke behindert?
eingereicht am 15.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
In Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien sind steckbare Balkonkraftwerke bis 800 W zugelassen, in der Schweiz jedoch nur bis 600 W. - Wie begründet der Bundesrat, dass behindert wird, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen kleinen, sinnvollen und für viele eben leistbaren und schnell amortisierfähigen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Energiewende leisten können? - Ist geplant, sich hier den Nachbarländern anzuschliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
Plug-&-Play-Photovoltaik (PV)-Anlagen eignen sich insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Der eingespeiste Strom wird in der Regel vollständig vor Ort verbraucht. Deshalb können diese PV-Systeme die Stromproduktion unterstützen. Voraussetzung ist, dass diese Systeme sicher installiert und betrieben werden.
Heute gilt in der Schweiz für steckerfertige PV-Anlagen gemäss der Mitteilung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates «Plug-&-Play PV-Anlagen aus dem Jahr 2014» eine maximale wechselstromseitige Nennleistung von 600 Watt pro Bezügerleitung. Eine Arbeitsgruppe arbeitet jedoch aktuell am Entwurf einer «Schweizer Norm Guideline» zu Plug-&-Play-PV-Anlagen, welche voraussichtlich 2027 veröffentlicht wird und die Grundlage für eine Revision der geltenden Zulassungspraxis werden soll. Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten wird eine Anhebung der Obergrenze auf 800 Watt geprüft.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
