Parlament / Geschäfte / 26.7708
Fördergelder für erneuerbare Energien
eingereicht am 15.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Im Zusammenhang mit neuen KKW wird regelmässig auf deren hohe Kosten hingewiesen. Wie viele Fördergelder wurden seit Einführung der jeweiligen Förderinstrumente bis heute für Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft ausbezahlt? Der Bundesrat wird gebeten, die Beträge kumuliert nach Technologie, Bund und Kantonen sowie Förderinstrument auszuweisen und die Gesamtsumme zu nennen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fördergelder zur Stromproduktion aus Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Zeitraum von 2009 (Start der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV)) bis Ende 2025. Darin enthalten sind sämtliche in diesem Zeitraum ausbezahlten Beiträge aus der KEV und der gleitenden Marktprämie, die eingegangenen Verpflichtungen bezüglich alpiner Photovoltaik, Einmalvergütungen und Investitionsbeiträgen sowie der Marktprämie Grosswasserkraft in Mio. Franken.
2009-2025
Photovoltaik
Windenergie
Wasserkraft
Summe
Kostendeckende Einspeisevergütung
1'888
156
1'725
3'769
Gleitende Marktprämie*
0
0
0
0
Marktprämie Grosswasserkraft
0
0
453
453
Alpine Photovoltaik (Investitionsbeiträge)
153
-
-
153
Einmalvergütungen
3'157
-
-
3'157
Investitionsbeiträge
-
96
325
421
Summe
5'198
252
2'503
7'953
*Die gleitende Marktprämie trat erst am 1.1.2025 in Kraft.
Die Gesamtsumme der Fördergelder für Photovoltaik, Windenergie und Wasserkraft
beträgt somit gegen 8 Mia. CHF.
Zusätzlich bestehen Stand 31.12.2025 in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Wasserkraft offene KEV-Zusagen im Umfang von über 10 Mia. CHF. Es ist davon auszugehen, dass für rund die Hälfte dieses Betrages Projekte realisiert werden.
Seitens der Kantone werden Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien grundsätzlich nicht gefördert, mit Ausnahme von gezielten, temporären Finanzhilfen durch einige Gemeinden und Kantone, deren Umfang dem Bund nicht bekannt ist.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
