Parlament / Geschäfte / 26.7722
Zwingendes Ständemehr für die aktuellen EU-Verträge (Verfassungsänderung)
eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Art. 121a Abs. 1 der BV lautet: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländern eigenständig. Mit den neuen EU-Verträgen übernimmt die Schweiz teilweise die sog. Unionsbürgerrichtlinie. Dadurch würden künftig mehr EU-Bürger automatisch das Recht erhalten, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen. Eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung wäre nicht mehr möglich. Umso zwingender ist hier das Ständemehr. 1. Teilt der Bundesrat diese Auffassung? 2. Falls nein, mit welcher Begründung?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Wie er bereits in der Botschaft zum Paket CH-EU sowie in seiner Stellungnahme vom 12. August 2026 zur parlamentarischen Initiative 26.425 ausgeführt hat, ist der Anwendungsbereich von Artikel 121a Absatz 1 BV auf Personen beschränkt, die neu in die Schweiz zuwandern. Die Verbesserung der Rechtsstellung von bereits zugewanderten Personen fällt daher nicht unter den Begriff der «Zuwanderung» nach Artikel 121a Absatz 1 BV. Dies entspricht der bestehenden Praxis von Bundesrat und Parlament und wird auch von der überwiegenden wissenschaftlichen Lehre so beurteilt. Es ist demnach mit Artikel 121a Absatz 4 BV vereinbar, völkerrechtliche Verträge abzuschliessen, welche die Rechtsstellung von Personen verbessern, die bereits in die Schweiz zugewandert sind.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
