Parlament / Geschäfte / 26.7823
Gutachten betreffend Altersbestimmung im Asylprozess
eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Das SEM beauftragt während des Asylprozesses Einrichtungen mit der Durchführung von forensischen und anderen Lebensaltersschätzungen, wenn die behauptete Minderjährigkeit von Asylbewerbern nicht glaubwürdig ist. - Für wie viele Asylantragsteller wurde im letzten Jahr eine solche Abklärung für eine Alterseinschätzung in Auftrag gegeben? - Wie viele davon wurden wie behauptet für minderjährig befunden? - Wie hoch waren 2025 die Gesamtkosten für solche Gutachten?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Frage 1: Von den 2752 Personen, die als unbegleitete Minderjährige im Jahr 2025 ein Asylgesuch gestellt haben, wurde bei 1’117 ein medizinisches Altersgutachten in Auftrag gegeben.
Zu Frage 2: Für das Jahr 2025 liegen dem SEM noch keine definitiven statistischen Daten vor. Im Jahr 2024 wurde in 46 Prozent der Fälle mit einem medizinischen Altersgutachten die Minderjährigkeit bestätigt.
Zu Frage 3: Die Kosten für medizinische Altersgutachten im Jahr 2025 beliefen sich auf 2'890'804 Franken.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
