Parlament / Geschäfte / 26.7841
PFAS-freie Kühlung wäre offenbar längst serienreif - Was tut der Bundesrat?
eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Laut Autozulieferer Hanon haben europäische Autos 2025 via Kühlmittel 5’000 t TFA emittiert. Bis 2036 dürften es jährlich 9’000 t pro Jahr sein. Dabei gäbe es Alternativen (CO2), die serienmässig eingebaut werden – bereits 1 Mio. Autos fahren damit. - Ist der Bundesrat über die Studie und das Kühlmittel CO2 informiert? - Welche Implikationen haben diese Befunde für die Zulassung resp. Förderung auch von ortsfesten Klimaanlagen?
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist die erwähnte Studie bekannt. Die Möglichkeit der darin erwähnten mobilen CO2-Klimaanlagen ist auf batteriebetriebene Fahrzeuge beschränkt. Für reine Verbrennerfahrzeuge gibt es derzeit keine solchen Alternativen.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, sie werde im Hinblick auf eine künftige Beschränkung prüfen, ob kosten- und energieeffiziente, technisch realisierbare und zuverlässige Alternativen zu den TFA-bildenden Kältemitteln in Autoklimaanlagen bestehen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung eng und wird zu gegebener Zeit eine Übernahme neuer EU-Regelungen in der Schweiz prüfen.
Für ortsfeste Klimaanlagen und andere Kühlanwendungen hat die Industrie in den vergangenen Jahren fluorfreie Alternativen entwickelt. Die Regelungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung werden regelmässig geprüft und wo möglich dem Stand der Technik angepasst. Aktuell ist eine Änderung der CO2-Verordnung in der Vernehmlassung. Die Änderung würde nationale Bescheinigungen auf fluorfreie Alternativen einschränken.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
