Parlament / Geschäfte / 26.7963
UNO-Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Welche Instruktionen gelten für die Schweizer Delegation?
eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Im Sechsten Ausschuss der UNO wird im Oktober die geplante Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit beraten. In den Verhandlungen wurden u. a. «Gender-Apartheid» und «reproduktive Gewalt» als mögliche Erweiterungen genannt. Welche Haltung vertritt der Bundesrat dazu, was beabsichtigt er in den weiteren Verhandlungen, und welche konkreten Instruktionen hat er der Schweizer UNO-Delegation erteilt oder wird er ihr noch erteilen?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
