Parlament / Geschäfte / 26.8034
F-35-Festpreis-Debakel: Wer haftet im Bund, wenn die Verjährung der haftpflichtrechtlichen Schadenersatzansprüche eingetreten ist?
eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
In Beantwortung von 26.7685 schrieb der Bundesrat, dass bis heute keine verjährungsunterbrechenden Massnahmen gegen die Verantwortlichen des F35-Debakels eingeleitet wurden. - Warum fühlt sich der Bundesrat nicht mehr an Art. 12 Abs. 4 FHG gebunden, welcher einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern fordert? - Wer haftet im Bundesrat und in der Bundesverwaltung, wenn die Verjährung der haftpflichtrechtlichen Schadenersatzansprüche eingetreten ist und diese nicht mehr durchgesetzt werden können?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
