Parlament / Geschäfte / 26.8036
Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden
eingereicht am 23.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (23.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Mit Botschaft vom 17.12.2004 wurde die Personenfreizügigkeit auf Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, vom 14.3.2008 auf Bulgarien und Rumänien und vom 4.3.2016 auf Kroatien ausgeweitet. Mit dem Paket Schweiz-EU verpflichtet sich die Schweiz, die Personenfreizügigkeit dynamisch auf neue EU-Staaten wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine auszuweiten. Ist dies korrekt?
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 25.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
