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Федеральна рада / Цілі Федеральної ради / Ціль 11

Напрям 2 · Die Schweiz fördert den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt

Ціль 11: Die Schweiz fördert die Gleichstellung der Geschlechter und stützt die Inklusion und die Chancengleichheit

2025Звіт 2025: досягнуто2024Звіт 2024: частково досягнуто

  1. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 2002
  2. Kenntnisnahme der Zwischenbilanz zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030
  3. Genehmigung des Monitorings der Armutssituation in der Schweiz (in Umsetzung der Mo. WBK-S 19.3953)

Річний звіт 2027 вийде навесні 2028.

  1. 11.1 Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG)

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Ergebnisse der Schlussevaluation zu den Wirkungen der Lohngleichheitsanalyse zur Kenntnis nehmen und auf dieser Grundlage einen Grundsatzentscheid über das weitere Vorgehen sowie über eine allfällige Revision des Gleichstellungsgesetzes fällen.

  2. 11.2 Evaluationsbericht zur Behindertenpolitik des Bundes 2023–2026

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 den Evaluationsbericht zur Behindertenpolitik 2023–2026 zur Kenntnis nehmen. Die Behindertenpolitik des Bundes dient als Orientierungsrahmen für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Schweiz und fasst die zentralen Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zusammen. Die Ergebnisse der Evaluation werden für die letzte Phase der bis 2028 verlängerten Behindertenpolitik und für die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative ab 2029 (Nationale Strategie, Aktionsplan Bund) von Bedeutung sein.

  3. 11.3 Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)

    Beschluss

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Jugendschutzregelungen der Film- und Videospielbranche verbindlich erklären und über den Zeitpunkt der vollständigen Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung entscheiden.

Ziele des Bundesrates 2027

Річний звіт 2026 вийде навесні 2027.

    справ не заплановано

    Ziele des Bundesrates 2026

    1. 11.1 Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erleichterung der Stiefkindadoption: Anpassung des Familienrechts) (in Umsetzung der Mo. RK-N 22.3382)

      Verabschiedung der Botschaft

      Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zu einer Anpassung des Zivilgesetzbuches (ZGB) vorlegen. Mit der Motion RK-N 22.3382 «Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption» wurde der Bundesrat beauftragt, das Familienrecht anzupassen. Die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses als Adoptionsbedingung soll entfallen, wenn ein leiblicher Elternteil bereits seit Geburt des Kindes mit dem Adoptionswilligen zusammenlebt.

      Річний звіт

      Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet. Damit soll die Stiefkindadoption für Kinder aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften erleichtert werden, insbesondere wenn sie durch Verfahren im Ausland oder private Samenspenden gezeugt wurden. Neu entfällt die Voraussetzung eines einjährigen Pflegeverhältnisses, damit das Kind schneller rechtlich abgesichert wird. Zudem wird die Adoption volljähriger Personen auch ohne bestehende Partnerschaft ermöglicht.

    2. 11.2 Zwischenbilanz zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030

      Kenntnisnahme

      Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 eine Zwischenbilanz zum Stand der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 zur Kenntnis nehmen. Dabei wird er gleichzeitig prüfen, ob die Strategie für die weitere Umsetzung angepasst werden soll. Die Strategie fokussiert gegenwärtig auf vier Handlungsfelder: Berufliches und öffentliches Leben; Vereinbarkeit und Familie; Geschlechtsspezifische Gewalt sowie Diskriminierung.

      Річний звіт

      Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 die Zwischenevaluation der Gleichstellungsstrategie 2030 zur Kenntnis genommen. Die Evaluation zeigt, dass es in der Schweiz zwar Fortschritte bei der Förderung der Gleichstellung gibt, die strategischen Ziele aber noch nicht erreicht sind. Als zentrale Herausforderungen werden fehlende Ressourcen sowie eine unzureichende Anerkennung der Thematik durch Politik und Wirtschaft genannt, zudem bestehen Lücken etwa bei Intersektionalität, Care-Arbeit und LGBTQI+. Der Bundesrat beauftragte das EBG, bis Ende 2026 neue prioritäre Massnahmen für 2027–2030 zu entwickeln und dabei auch Kantone, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen einzubeziehen.

    3. 11.3 Bericht «Zwischenbilanz Evaluation Gleichstellungsgesetz»

      Genehmigung / Gutheissung

      Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 einen Bericht mit einer Zwischenbilanz zur Evaluation des Gleichstellungsgesetzes gutheissen. In Antworten zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (z.B. Mo. Hess Lorenz 21.3944 «Schluss mit den Lippenbekenntnissen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit») hat der Bundesrat angekündigt, eine Zwischenbilanz über die Durchführung von Lohngleichheitsanalysen zu ziehen.

      Річний звіт

      Der Bundesrat hat am 7 . März 2025 den Bericht über die Zwischenbilanz der Umsetzung der Artikel 13a bis 13i des Gleichstellungsgesetzes (GIG) genehmigt. Der Bericht zeigt auf, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen mit über hundert Mitarbeitenden die gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht erfüllt. Der Bundesrat will deshalb die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes bereits bis Ende 2027 evaluieren, zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Die Evaluation soll klären, ob zusätzliche Massnahmen nötig sind, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen.

    4. 11.4 Monitoring der Armutssituation in der Schweiz (in Umsetzung der Mo. WBK-S 19.3953)

      Genehmigung / Gutheissung

      Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 den ersten Bericht des Nationalen Armutsmonitorings vorlegen. Der Bericht wird die Armutssituation der Bevölkerung in unterschiedlichen Lebensbereichen darlegen. Er identifiziert Risikogruppen und zeigt auf, wie sich die Armut im Verlauf der Zeit entwickelt. Weiter beschreibt er, mit welchen Ansätzen Armut bekämpft wird und was über deren Wirksamkeit bekannt ist.

      Річний звіт

      Der Bundesrat hat am 26. November 2025 den ersten Bericht des nationalen Armutsmonitorings gutgeheissen. Der Bericht zeigt, dass rund 8 Prozent der Bevölkerung unter dem Existenzminimum leben und das Ziel zur Reduktion der Armut bisher nicht erreicht wurde. Er bietet eine umfassende Analyse der Armutssituation und berücksichtigt neben den finanziellen Verhältnissen weitere Lebensbereiche wie Gesundheit, Bildung und Wohnen. Der Bericht dient als Referenzwerk für Forschung, Statistik und Verwaltung und liefert wichtige Grundlagen für die Erarbeitung der nationalen Armutsstrategie.

    Інші справи в річному звіті 2025

    1. Bericht «Schutz vor Zusatzfunktionen in Videospielen (Mikrotransaktionen)» (in Erfüllung des Po. WBK-N 23.3004)

      Genehmigung / Gutheissungпарламентська справа з додатка

      Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr gutheissen. Aufgrund verschiedener zu vertiefender Fragestellungen verzögerte sich der Bearbeitungsprozess mit der Begleitgruppe.

    2. Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus 2026–2031

      Verabschiedungне заплановано

      Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die erste Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus verabschiedet, um Grund- und Menschenrechte in der Schweiz zu stärken. Die Strategie schafft einen gemeinsamen Handlungsrahmen für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden und stärkt den Dialog mit der Zivilgesellschaft. Sie verfolgt dabei vier zentrale Ziele: systematisches Monitoring, besserer Schutz der Betroffenen, institutionelle Verankerung von Prävention sowie Förderung des gesellschaftlichen Engagements.

    3. Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Erwachsenenschutz)

      Verabschiedung der Botschaftне заплановано

      Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches im Bereich des Erwachsenenschutzes verabschiedet. Er will das Erwachsenenschutzrecht gezielt reformieren, um Selbstbestimmung und Familiensolidarität zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem die erleichterte Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen, mehr Mitspracherechte für nahestehende Personen sowie angepasste Meldepflichten bei Gefährdung. In einem weiteren Schritt soll in einer separaten Vorlage die umfassende Beistandschaft abgeschafft werden. Zudem will der Bundesrat das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auch in anderen Bereichen wie der fürsorgerischen Unterbringung und Kindesschutzmassnahmen weiterentwickeln.

    4. Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister)

      Eröffnung der Vernehmlassungне заплановано

      Der Bundesrat hat am 19. September 2025 die Vernehmlassung für eine Änderung des Zivilgesetzbuches eröffnet, damit die Regelung der elterlichen Sorge künftig im Einwohnerregister eingetragen wird. Ziel ist es, den Behörden einen einfachen und schweizweit einheitlichen Zugang zu dieser Information zu ermöglichen und damit das Kindeswohl sowie die administrative Entlastung der Eltern zu fördern. Zivilstandesämter, Gerichte und weitere Behörden sollen verpflichtet werden, entsprechende Entscheide standardisiert elektronisch mitzuteilen, wobei für Gerichte und KESB eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen ist.

    5. Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen

      Eröffnung der Vernehmlassungне заплановано

      Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und zum Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen eröffnet. Mit dem Beitritt der Schweiz zum Haager Unterhaltsübereinkommen will er die Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsansprüche erleichtern und die Organisation der zuständigen Behörden verbessern. Vorgesehen sind kantonale Zentralstellen mit fachlicher Unterstützung des Bundes sowie Anpassungen im nationalen Recht, welche die Inkassohilfe auch innerhalb der Schweiz optimieren.

    Ziele des Bundesrates 2025 · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates

    1. 11.1 Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) (in Umsetzung der Mo. Bulliard-Marbach 19.4632)

      Verabschiedung der Botschaft

    2. 11.2 Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG)

      Verabschiedung der Botschaft

    3. 11.3 Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (in Umsetzung der Pa. Iv. WBK-N 21.403)

      Ergebnis der Vernehmlassung

    4. 11.4 Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erleichterung der Stiefkindadoption: Anpassung des Familienrechts) (in Umsetzung der Mo. RK-N 22.3382)

      Eröffnung der Vernehmlassung

    5. 11.5 Bericht zu den Ergebnissen der Nationalen Plattform gegen Armut 2019–2024

      Kenntnisnahme

    6. 11.6 Zwischenbericht zum 6. Staatenbericht zum CEDAW-Übereinkommen

      Genehmigung / Gutheissung

    7. 11.7 Revision der Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) (in Umsetzung der Mo. Noser 19.3633)

      Verabschiedung

    Інші справи в річному звіті 2024

    1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (u.a. in Umsetzung der Mo. SPK-N 22.3371)

      Verabschiedung der Botschaftпарламентська справа з додатка

      Der Bundesrat konnte die Botschaft im Berichtsjahr nicht verabschieden, da zum Rechtsmittelweg bei Wahl- und Abstimmungsbeschwerden weitere Abklärungen erforderlich waren und ein Versuchsartikel zum E-Collecting aufgenommen werden soll.

    2. Bericht zu einer künftigen Revision des Familienverfahrensrechts in der Schweiz (in Erfüllung der Po. Schwander Pirmin 19.3478, Müller-Altermatt 19.3503 und RK-N 22.3380)

      Genehmigung / Gutheissungпарламентська справа з додатка

      Aufgrund der Komplexität des Themas verzögert sich der Bericht und konnte deshalb nicht durch den Bundesrat gutgeheissen werden. Insbesondere die Erarbeitung von Vorschlägen für eine Neuregelung hat mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich vorgesehen.

    3. Bericht «Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung. Strategie» (in Erfüllung des Po. Friedl 21.3122)

      Genehmigung / Gutheissungпарламентська справа з додатка

      Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr den Bericht in Erfüllung des Postulats Friedl 21.3122 nicht gutheissen. Der Bericht liegt als Entwurf vor. Aufgrund der anstehenden Genehmigung der Verpflichtungskredite zur internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 durch das Parlament wurde aber entschieden, zuzuwarten und den Entwurf entsprechend darauf abzustimmen.

    4. Bericht «Kosten-Nutzen-Analyse der Massnahmen, die Unternehmen für ihre Angestellten zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ergriffen haben» (in Erfüllung des Po. Maret 21.3232)

      Genehmigung / Gutheissungпарламентська справа з додатка

      Der Bundesrat konnte den Bericht im Berichtsjahr nicht gutheissen, da das ursprüngliche Konzept überarbeitet wurde und nun ein ausführlicherer Bericht als zunächst geplant erstellt werden soll.

    5. Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz)

      Ergebnis der Vernehmlassungне заплановано

      Der Bundesrat hat am 7 . Juni 2024 vom Vernehmlassungsergebnis zur Vorlage über die Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz) Kenntnis genommen. Der Bundesrat will das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht punktuell verbessern. Insbesondere sind nahestehende Personen intensiver in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzubeziehen. Ausserdem soll das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen weiter gestärkt werden. Die Vorschläge wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst.

    6. Bericht «Beijing +30. Umsetzung der Erklärung und des Aktionsplans von Beijing»

      Genehmigung / Gutheissungне заплановано

      Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 den Bericht «Beijing + 30. Umsetzung der Erklärung und des Aktionsplans von Beijing» zuhanden der UNO verabschiedet. Mit Blick auf den 30. Jahrestag der Erklärung von Beijing im nächsten Jahr zieht die Schweiz im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann Bilanz: Zu den wichtigsten Errungenschaften gehört die erste Gleichstellungsstrategie 2030. Allerdings sind Frauen in den Niedriglohnbranchen nach wie vor in der Mehrheit, und sie machen die grosse Mehrheit der Opfer häuslicher Gewalt aus.

    Geschäftsbericht des Bundesrates 2024

    Прочитано з Fedlex: програму легіслатури як текст (німецькою, французькою, італійською), цілі та річні звіти з їхніх німецьких PDF-версій, тому справи наведено німецькою. Цілі на 2024 рік ще відповідають програмі легіслатури 2019–2023 і тут відсутні; для 2024 року сторінка показує справи, які річний звіт зазначає як заплановані.

    Заголовок і лід наведено без змін, як їх публікує News Service Bund. Не офіційна публікація.