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Федеральна рада / Цілі Федеральної ради / Ціль 2

Напрям 1 · Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Ціль 2: Die Schweiz erneuert ihre Beziehungen zur EU

2025Звіт 2025: не досягнуто2024Звіт 2024: частково досягнуто

  1. Abschluss der Verhandlungen zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU
  2. Abschluss des Assoziierungsabkommens der Schweiz am EU‑Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe» und weiteren Elementen des Horizon-Pakets 2021–2027
  3. Verabschiedung der Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an den Massnahmen der EU im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2028–2034
  4. Abschluss des Assoziierungsabkommens der Schweiz am EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport «Erasmus+» 2021–2027
  5. Verabschiedung der Botschaft zur Beteiligung der Schweiz am EU-Programm «Erasmus+»
  6. Verabschiedung der Botschaft zur Beteiligung der Schweiz am EU-Programm im Bereich Bildung in den Jahren 2028–2034
  7. Abschluss der Verhandlungen zu einem Gesundheitsabkommen mit der EU
  8. Verabschiedung der Botschaft zu einem Gesundheitsabkommen mit der EU
  9. Abschluss der Verhandlungen zu einem Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU
  10. Verabschiedung der Botschaft zu einem Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU
  11. Verabschiedung der Botschaft zu einem Stromabkommen mit der EU
  12. Abschluss des Assoziierungsabkommens der Schweiz am EU‑Erdbeobachtungsprogramm «Copernicus» 2021–2027
  13. Verabschiedung der Botschaft zur Beteiligung der Schweiz am EU‑Erdbeobachtungsprogramm «Copernicus»
  14. Abschluss der Verhandlungen zur Verstetigung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten
  15. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung von Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen)
  16. Grundsatzentscheid zur Reform im Bereich der staatlichen Beihilfen

Річний звіт 2027 вийде навесні 2028.

  1. 2.1 Beteiligung der Schweiz an den Massnahmen der EU im Bereich Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2028–2034

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Finanzierungsbotschaft für eine Beteiligung der Schweiz an den Nachfolgeprogrammen von «Horizon Europe», Euratom-Programm, ITER, dem «Digital Europe Programme» sowie «Erasmus+» und gegebenenfalls weiteren relevanten Programmen und Initiativen verabschieden. Damit wird er die finanziellen Mittel beantragen, die für eine Assoziierung an den entsprechenden Programmen von 2028–2034 erforderlich sind. Der Bundesrat erachtet geregelte Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU als strategische Notwendigkeit. Vor diesem Hintergrund hat er am 13. März 2026 die Botschaft zum Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» dem Parlament überwiesen. Der Zeitplan liegt nun in den Händen des Parlaments. Der Bundesrat will mit dem Paket Schweiz–EU den bewährten bilateralen Weg mit der EU weiterführen. Es besteht aus einem Stabilisierungs- und einem Weiterentwicklungsteil und umfasst sowohl die Abkommen wie auch die inländische Umsetzung. Der Stabilisierungsteil besteht aus den Bereichen Programme und Weltraum, einem verstetigten Schweizer Beitrag, der Ergänzung der bestehenden Binnenmarktabkommen (Personenfreizügigkeit, Luftverkehrsund Landverkehrsabkommen und MRA) mit institutionellen Elementen und, im Falle vom Luftverkehrs- und Landverkehrsabkommen ebenfalls mit staatlichen Beihilferegeln. Zum Weiterentwicklungsteil gehören die neuen Binnenmarktabkommen Strom und Lebensmittelsicherheit und ein Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit. Auch ein hochrangiger Dialog sowie eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU gehören zum Paket. Der Bundesrat wird 2027 die Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen eröffnen. Mit diesen Ausführungsbestimmungen soll die inländische Umsetzung des Pakets CH–EU (insbesondere im Landverkehr und Strom) auf Verordnungsstufe erfolgen. Die Schweiz ist Teil der europäischen Wertegemeinschaft und engagiert sich für Frieden, Stabilität und Sicherheit in Europa. Sie nimmt an der Schengen-/Dublin-Kooperation teil und strebt über die Assoziierung hinaus eine engere Polizei- und Justizzusammenarbeit mit den EU-Staaten an, um die innere Sicherheit weiter zu stärken und die Strafverfolgung effizienter zu machen. Mit der EU führt die Schweiz auf unterschiedlichen Ebenen regelmässige Dialoge und Konsultationen über verschiedene Aspekte der Aussen- und Sicherheitspolitik, inklusive eines jährlichen Politischen Dialogs auf Ministerstufe. Sie übernimmt EU-Sanktionen, unter anderem in Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine, und sie nimmt an den Treffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) teil, die den Dialog und die Kooperation auf dem Kontinent fördern soll. 2027 wird die Schweiz das 10. Gipfeltreffen der EPG in der Schweiz ausrichten.

Ziele des Bundesrates 2027

Річний звіт 2026 вийде навесні 2027.

  1. 2.1 Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH-EU

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU verabschieden. Das Paket umfasst einen Stabilisierungsteil und einen Weiterentwicklungsteil. Im Stabilisierungsteil werden bestehende Binnenmarktabkommen ergänzt mit institutionellen Elementen sowie, wo nötig, mit staatlichen Beihilferegeln. Zum Stabilisierungsteil gehören zudem das Programmabkommen und die Verstetigung des Schweizer Beitrags sowie ein Abkommen im Bereich Weltraum. Der Weiterentwicklungsteil umfasst neue Binnenmarktabkommen zu Strom und Lebensmittelsicherheit sowie ein Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit. Ein hochrangiger Dialog soll alle Bereiche des Pakets abdecken und eine regelmässige politische Gesamtschau der bilateralen Beziehungen ermöglichen. Auch die parlamentarische Zusammenarbeit ist Teil des Pakets.

  2. 2.2 Beteiligung der Schweiz an den Massnahmen der EU im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2028–2034

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Finanzierungsbotschaft für eine Beteiligung der Schweiz am Nachfolgeprogramm von «Horizon Europe» und gegebenenfalls weiteren relevanten Programmen und Initiativen verabschieden. Damit wird er die finanziellen Mittel beantragen, die für eine Assoziierung an den entsprechenden Programmen von 2028–2034 erforderlich sind.

  3. 2.3 Beteiligung der Schweiz am EU-Programm im Bereich Bildung in den Jahren 2028–2034

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Finanzierungsbotschaft für eine Beteiligung der Schweiz am Nachfolgeprogramm von «Erasmus+» in den Jahren 2028–2034 verabschieden. Damit wird er die finanziellen Mittel beantragen, die bei einer Assoziierung für die Deckung der Programmbeiträge, den Betrieb der nationalen Agentur sowie für Begleitmassnahmen bis zum Ende der neuen Programmperiode (2034) erforderlich sind.

Ziele des Bundesrates 2026

  1. 2.1 Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU verabschieden. Zum Paket gehören zwei neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit, sowie je ein Kooperationsabkommen im Gesundheitsbereich und über die systematischere Teilnahme an EU-Programmen, insbesondere in den Bereichen Forschung und Bildung (aktuell Horizon Europe und Erasmus+). Schliesslich ist die Verpflichtung für einen regelmässigen Beitrag der Schweiz an die Kohäsion innerhalb der EU Teil des Pakets. In die bestehenden sowie künftigen Binnenmarktabkommen werden neue institutionelle Elemente und – bezüglich Luftverkehr, Landverkehr und Strom – auch Regeln zu staatlichen Beihilfen aufgenommen. Teil der Botschaft werden auch die jeweilige Umsetzungsgesetzgebung sowie allfällige Begleitmassnahmen sein. Schliesslich soll ein hochrangiger politischer Dialog als Steuerungsinstrument des bilateralen Wegs vereinbart werden. Dieser soll alle Bereiche des Pakets abdecken und eine regelmässige politische Gesamtschau der bilateralen Beziehungen ermöglichen.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  2. 2.2 Gesundheitsabkommen mit der EU

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU verabschieden, darunter auch zum Gesundheitsabkommen, um die Schweizer Bevölkerung besser vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützen zu können. Dies geschieht in Abhängigkeit vom Ergebnis der Verhandlungen zu diesem Paket.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft zum Gesundheitsabkommen mit der EU nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  3. 2.3 Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU verabschieden, darunter auch zum Lebensmittelsicherheitsabkommen, um über die gesamte Lebensmittelkette einen umfassenden, gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum schaffen zu können. Dies geschieht in Abhängigkeit vom Ergebnis der Verhandlungen zu diesem Paket.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft zum Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  4. 2.4 Anpassung von Anhang III des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU (Anerkennung von Berufsqualifikationen)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU verabschieden, darunter auch die Anpassung von Anhang III des Personenfreizügigkeitsabkommens, worin die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen geregelt ist. Dadurch gilt das europäische System der Anerkennung von Berufsqualifikationen auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Dabei sollen einige wichtige Neuerungen integriert werden, wie der «Europäische Berufsausweis» (digitales Anerkennungsverfahren) oder der Warnmechanismus für die Gesundheits- und Bildungsberufe.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft zur Anpassung von Anhang III des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  5. 2.5 Stromabkommen mit der EU

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU verabschieden, darunter auch zum Stromabkommen, um der Schweiz einen gleichberechtigten Zugang zum EU-Strombinnenmarkt zur Stärkung des Stromhandels und des operativen Netzbetriebs zu sichern. Dies geschieht in Abhängigkeit vom Ergebnis der Verhandlungen zu diesem Paket.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft zum Stromabkommen mit der EU nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  6. 2.6 Beteiligung der Schweiz am Programm «Erasmus+» der EU

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU verabschieden. Die Botschaft zur Beteiligung der Schweiz am Programm «Erasmus+» der Europäischen Union wird separat im ersten Halbjahr 2025 überwiesen, sofern der Stand der Verhandlungen eine Assoziierung ab 2026 ermöglichen sollte. Das Programm soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft zur ab 2027 vorgesehenen Beteiligung der Schweiz am Programm «Erasmus+» der EU nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  7. 2.7 Reform im Bereich der staatlichen Beihilfen

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU verabschieden, darunter auch Bestimmungen zur Überwachung staatlicher Beihilfen in der Schweiz und die entsprechende Umsetzungsgesetzgebung.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft zur Reform im Bereich der staatlichen Beihilfen nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  8. 2.8 Abkommen zur Verstetigung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU verabschieden, darunter auch zum Abkommen zur Verstetigung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, welches einen regelmässigen Beitrag der Schweiz an die Kohäsion innerhalb der EU vorsehen wird. Dies geschieht in Abhängigkeit vom Ergebnis der Verhandlungen zu diesem Paket.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zum Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen CH–EU (Bilaterale III) und damit auch die Botschaft Abkommen zur Verstetigung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten nicht im Berichtsjahr verabschieden. Die Verhandlungen mit der EU wurden formell Ende Mai abgeschlossen. Die Vernehmlassung dauerte anschliessend von Mitte Juni bis Ende Oktober 2025.

  9. 2.9 Assoziierungsabkommen der Schweiz am Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation (Horizon Europe) und weiteren Elementen des Horizon-Pakets 2021–2027

    Abschluss

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 das Abkommen zum Horizon-Paket 2021–2027 abschliessen, um eine integrale Beteiligung der Schweizer Forschenden und Innovatoren zu ermöglichen, falls die Verhandlungen mit der EU zum Paketansatz erfolgreich abgeschlossen werden können. Sollte die Assoziierung nicht möglich sein, wird der Bundesrat Übergangsmassnahmen beschliessen.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen Kenntnis genommen. Mit dem Verhandlungsabschluss konnte die Übergangsregelung in den Bereichen Forschung und Innovation per 1. Januar 2025 und damit die Teilnahme von Forschungs- und Innovationsakteuren in der Schweiz an Ausschreibungen von Horizon Europe, des Euratom-Programms und des Digital Europe Programms im Programmjahr 2025 sichergestellt werden. Der Bundesrat hat zudem am 9. April 2025 das EU-Programmabkommen (EUPA) und die dazugehörigen Protokolle in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit gutgeheissen. Am 10. November 2025 hat Bundesrat Guy Parmelin das EUPA unterzeichnet, womit die Schweiz an Horizon Europe, am Euratom-Programm und am Digital Europe Programm rückwirkend auf den 1. Januar 2025 vorläufig assoziiert ist. Zudem beteiligt sich die Schweiz ab dem 1. Januar 2026 an der Forschungsinfrastruktur ITER.

  10. 2.10 Assoziierungsabkommen der Schweiz am EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport «Erasmus+» 2021–2027

    Abschluss

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 das Abkommen (Protokoll) zur Assoziierung der Schweiz am Programm «Erasmus+» 2021–2027 abschliessen, falls die Verhandlungen mit der EU zum Paketansatz erfolgreich abgeschlossen werden können. Ziel des Assoziierungsabkommens ist die Anbindung der Schweiz an das EU-Programm, das lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben soll.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 9. April 2025 das EU-Programmabkommen (EUPA) und die dazugehörigen Protokolle in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit gutgeheissen. Am 10. November 2025 hat Bundesrat Guy Parmelin das EUPA unterzeichnet. Als vorgezogener Teil des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) kann das Abkommen damit rückwirkend auf Anfang 2025 vorläufig angewendet werden. Die für eine ab 2027 vorgesehene Beteiligung an «Erasmus+» erforderliche Finanzierung wird der Bundesrat im Rahmen des Pakets Schweiz–EU beim Parlament beantragen.

  11. 2.11 Revision von Anhang A des Statistikabkommens Schweiz–EU von 2004

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Revision von Anhang A des Statistikabkommens Schweiz–EU von 2004 verabschieden. Im Rahmen der Revision wird geprüft, wie die Kohärenz und die Vergleichbarkeit der Statistiken der Schweiz und der EU infolge der Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung erhalten bleiben.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Revision von Anhang A nicht im Berichtsjahr verabschieden, da die Verhandlungen dazu noch nicht abgeschlossen wurden.

Інші справи в річному звіті 2025

  1. Streichung der Europäischen Union von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen

    Beschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 beschlossen, die EU per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen. Die Börsenschutzmassnahme wurde 2019 eingeführt, um den Schweizer Börsenplatz vor den Folgen der Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU zu schützen. Die EU hat im Frühling 2024 die Einschränkungen für EU-Wertpapierfirmen für den Handel von Schweizer Aktien aufgehoben. Die Schutzmassnahme ist daher nicht mehr notwendig und wurde aufgehoben, um negative Auswirkungen für Schweizer Unternehmen zu vermeiden.

Ziele des Bundesrates 2025 · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates

  1. 2.1 Beteiligung der Schweiz am Programm «Erasmus+» der Europäischen Union

    Verabschiedung der Botschaft

  2. 2.2 Anpassung von Anhang III des Personenfreizügigkeitsabkommens (Anerkennung von Berufsqualifikationen)

    Verabschiedung der Botschaft

  3. 2.3 EU-Programmabkommen – Beteiligung / Assoziierung der Schweiz am EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport «Erasmus+» 2021–2027

    Abschluss

  4. 2.4 EU-Programmabkommen – Beteiligung / Assoziierung der Schweiz am Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation (Horizon Europe) und weiteren Elementen des Horizon-Pakets 2021–2027

    Abschluss

Інші справи в річному звіті 2024

  1. Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU

    Materieller Abschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Er stellt fest, dass die Schweizer Delegation die im Verhandlungsmandat festgesetzten Ziele erreicht hat. Der Bundesrat hat die betroffenen Departemente beauftragt, die für den formellen Abschluss der Verhandlungen notwendigen Schritte vorzubereiten. Parallel dazu werden die Gespräche mit den institutionellen Partnern (Kantone und Parlament) sowie den Sozial- und Wirtschaftspartnern auf innenpolitischer Ebene zu Ende geführt und die betroffenen Departemente werden die gesetzgeberischen Arbeiten zur Umsetzung des Pakets finalisieren.

  2. Gesundheitsabkommen mit der EU

    Materieller Abschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen Kenntnis genommen. Entsprechend dem Mandat des Bundesrates gewährleistet das im Rahmen des Pakets ausgehandelte Abkommen vollen Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Es stärkt die verfügbaren Instrumente zum besseren Schutz der Schweizer Bevölkerung durch eine erhöhte Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit im Bereich der epidemiologischen Überwachung. Die Teilnahme der Schweiz am Mehrjahresprogramm der EU (aktuell «EU4Health») wird in einem Protokoll zum Programmabkommen geregelt. Die Schweiz beteiligt sich nur an dem Teil des Gesundheitsprogramms, der mit dem Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens zusammenhängt, also dem Bereich «Krisenvorsorge».

  3. Lebensmittelsicherheitsabkommen mit der EU

    Materieller Abschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen Kenntnis genommen. Mit einem Zusatzprotokoll zum Landwirtschaftsabkommen wird im Rahmen dieses Pakets ein gemeinsamer Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen, d.h. die Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens auf die gesamte Lebensmittelkette ist abgesichert. Dabei wird die Schweiz den gewünschten Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den relevanten Netzwerken der EU erhalten. Neu wird die Schweiz zudem in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden. Über das Verhandlungsmandat hinaus wurde zudem erreicht, dass die Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes bei Lebensmitteln, die in der Schweiz vertrieben werden, bestehen bleiben kann. Die Schweiz und die EU bleiben in der Ausgestaltung ihrer Agrarpolitiken weiterhin eigenständig. Auch der bestehende Grenzschutz (inkl. Zölle und Kontingente) bleibt erhalten.

  4. Stromabkommen mit der EU

    Materieller Abschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen Kenntnis genommen. Schweizer Akteure können mit dem im Rahmen dieses Pakets abgeschlossenen Stromabkommen gleichberechtigt und hindernisfrei am europäischen Strombinnenmarkt teilnehmen sowie an EU-Handelsplattformen, Agenturen und Gremien, die für den Stromhandel, die Netzstabilität, die Versorgungssicherheit und die Krisenvorsorge wichtig sind. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid wird vollständig in die europäischen Prozesse zum Betrieb des Übertragungsnetzes eingebunden. Die Kooperation von Schweizer Behörden und Institutionen mit ihren Pendants auf europäischer Ebene wird abgesichert.

  5. Verhandlungen zur Verstetigung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

    Materieller Abschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen Kenntnis genommen. Das im Rahmen dieses Pakets abgeschlossene Abkommen zum Schweizer Beitrag schafft einen rechtsverbindlichen Mechanismus für regelmässige Schweizer Beiträge. Diese Beiträge gelten jeweils für sieben Jahre, erstmals für 2030–2036. Die Details jedes Beitrags, insbesondere die Schwerpunktthemen der Zusammenarbeit, werden später darauf aufbauend in rechtlich nicht verbindlichen Memoranda of Understanding mit der EU festgehalten. Die Schweiz wird wie bisher für jeden künftigen Beitrag bilaterale Umsetzungsabkommen mit den Partnerländern abschliessen: Die Mittel fliessen nicht ins EU-Budget, sondern werden direkt in den Partnerländern für gemeinsam vereinbarte Programme eingesetzt. Die Höhe des ersten Beitrags für 2030–2036 beträgt 350 Millionen Franken jährlich. Zudem hat sich die Schweiz zu einer zusätzlichen finanziellen Leistung verpflichtet, die den Umfang der Partnerschaft und die Zusammenarbeit im Zeitraum zwischen Ende 2024 und bis zur Inkraftsetzung des Pakets widerspiegeln soll.

  6. Reform im Bereich der staatlichen Beihilfen

    Materieller Abschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen Kenntnis genommen. Die staatsvertragliche Pflicht zur Beihilfeüberwachung konnte im Rahmen des Pakets mandatsgemäss auf das Landverkehrs-, Luftverkehrs- und Stromabkommen begrenzt werden. Der Text sieht ausdrücklich Ausnahmen für den Service Public und Schwellenwerte / Mindestschwellen vor. Die Beihilferegeln zum Stromabkommen enthalten weitere, sektorspezifische Absicherungen. Die Überwachung Schweizer staatlicher Beihilfen wird durch eine schweizerische Beihilfeüberwachungsbehörde und die zuständigen schweizerischen Gerichte erfolgen. Das vorgesehene Überwachungssystem ist mit der schweizerischen Verfassungsordnung vereinbar und respektiert die Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung und des Bundesrats.

  7. Teilnahme der Schweiz an der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA)

    Materieller Abschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen Kenntnis genommen. Durch das im Rahmen dieses Pakets abgeschlossene Abkommen wird der Schweiz die Teilnahme an der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm («European Union Agency for the Space Programme», EUSPA) ermöglicht. Sie ergänzt das seit 2014 bestehende und vorläufig angewendete Kooperationsabkommen zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen Galileo und EGNOS. Es ist geplant das Abkommen nach seiner Unterzeichnung provisorisch anzuwenden.

  8. Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen 2024 des Horizon-Pakets 2021–2027

    Beschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen 2024 des Horizon-Pakets 2021–2027 (Horizon Europe, Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programm) beschlossen. Diese will er mit maximal 650 Millionen Franken finanzieren. Dafür werden Mittel eingesetzt, die das Parlament Ende 2020 für die Teilnahme der Schweiz am Horizon-Paket gesprochen hatte. Die raschestmögliche Assoziierung am Horizon-Paket bleibt das Ziel des Bundesrats.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024

Прочитано з Fedlex: програму легіслатури як текст (німецькою, французькою, італійською), цілі та річні звіти з їхніх німецьких PDF-версій, тому справи наведено німецькою. Цілі на 2024 рік ще відповідають програмі легіслатури 2019–2023 і тут відсутні; для 2024 року сторінка показує справи, які річний звіт зазначає як заплановані.

Заголовок і лід наведено без змін, як їх публікує News Service Bund. Не офіційна публікація.