Федеральна рада / Цілі Федеральної ради / Ціль 22
Напрям 4 · Die Schweiz schützt das Klima und trägt Sorge zu den natürlichen Ressourcen
Ціль 22: Die Schweiz trägt der wachsenden Bevölkerung Rechnung, nutzt ihren Boden schonend und entwickelt ihre Raumordnungspolitik
Заходи програми легіслатури
- Verabschiedung der Botschaft zu den Agglomerationsprogrammen der fünften Generation
- Verabschiedung des Berichts «Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete 2024+: Beiträge zu einer kohärenten Raumentwicklung»
- Genehmigung des Berichts zur Situation des altersgerechten Wohnens in der Schweiz
- Beschluss über die Bereitstellung einer Informationsplattform über den Umgang mit temporär genutztem Wohnraum in der Schweiz
Заплановано в цілях на 2027
Річний звіт 2027 вийде навесні 2028.
22.1 Kriterien für Wohnprojekte von nationaler Bedeutung
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 einen Grundsatzentscheid bezüglich Kriterien für die rechtliche Definition des nationalen Interesses bei bedeutenden Wohnungsbauprojekten im Siedlungsgebiet fällen. Das Fehlen einer rechtsverbindlichen Definition von Kriterien kann bei Genehmigungsverfahren zu starken Verzögerungen führen und die Siedlungsentwicklung nach innen hemmen oder sogar verhindern.
22.2 Verfahrensbeschleunigung im Bereich des Planungs- und Baurechts
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Verfahrensbeschleunigung in der Raumplanung verabschieden. Ziel der Vorlage ist die Umsetzung von Massnahmen zur Beschleunigung der Planungs-, Baubewilligungs- und Rechtsmittelverfahren im Bereich der Raumplanung und des Baurechts sowie zur Vermeidung von rechtsmissbräuchlichen Einsprachen.
22.3 Umsetzungsbericht 2024–2027 zur Agglomerationspolitik und zur Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete 2024–2031
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 den Umsetzungsbericht 2024–2027 zur Kenntnis nehmen. Darin wird über den Stand der Umsetzung der sechs Massnahmen des Aktionsplans zur Agglomerationspolitik und zur Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete 2024–2027 informiert und aufgezeigt, wie die raumrelevanten Sektoralpolitiken zu einer kohärenten Raumentwicklung beitragen.
Заплановано в цілях на 2026
Річний звіт 2026 вийде навесні 2027.
22.1 Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) (Stockwerkeigentumsrecht) (in Umsetzung der Mo. Caroni 19.3410)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches verabschieden. Mit der Motion Caroni 19.3410 «55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update» wurde der Bundesrat beauftragt, das Stockwerkeigentumsrecht anzupassen. Die Revisionsvorlage bezweckt eine behutsame Aktualisierung des Stockwerkeigentumsrechts. Gesetzeslücken sollen geschlossen, die Rechtssicherheit erhöht und die Praxistauglichkeit des Stockwerkeigentumsrecht verbessert werden.
22.2 Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG): Kataster der öffentlich- rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG) zum Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (ÖREB-Kataster) verabschieden. Es geht dabei um Anpassungen der rechtlichen Grundlagen des ÖREB-Katasters als Folge der im Jahr 2021 durchgeführten Evaluation. Im Detail werden die drei Punkte, «Auflösung von Doppelspurigkeiten mit dem Grundbuch», «Ersatzlose Streichung der Haftungsregelung» und die «Ergänzung des ÖREB-Katasters mit behördenverbindlichen Beschränkungen» neu geregelt.
22.3 Verpflichtungskredite für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr ab 2028
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zu den Verpflichtungskrediten eröffnen. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme stimmen Kantone und Gemeinden die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander ab. Die Programme sind Grundlage für die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen durch den Bund mit Mitteln aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds. Die Mittel für die fünfte Generation werden den Agglomerationen ab 2028 zur Verfügung stehen.
22.4 Bericht zur Situation des altersgerechten Wohnens in der Schweiz
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 den Bericht zur Situation des altersgerechten Wohnens in der Schweiz zur Kenntnis nehmen. Dieser ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit, welcher der Sicherstellung von preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum dient und auch die Förderung von altersgerechtem und hindernisfreiem Wohnraum beinhaltet. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass sich der Anteil der über 65-Jährigen in der Schweiz bis 2050 auf rund 25 Prozent erhöht. Die derzeitige Lage auf dem Wohnungsmarkt führt zu stagnierender Wohnmobilität bei älteren Personen und Fehlallokationen von Wohnraum. Der Bericht zeigt die aktuelle Situation im Wohnungsbestand auf und analysiert den zukünftigen Bedarf an geeignetem und bezahlbarem Wohnraum für ältere Menschen. Es werden Handlungsempfehlungen für Kantone, Gemeinden und privatwirtschaftliche Akteure sowie best practices vorgestellt. Gen ehmigung / Gu theissung De r Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Artikel 22 und 24 der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 27 . September 2024 und die dazugehörige Umsetzung in der Lärmschutzverordnung gutheissen und über deren Inkraftsetzung entscheiden. Mit der Änderung des USG soll die Koordination von Lärm und Raumentwicklung verbessert werden. Die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen werden mit dem revidierten Artikel 22 präziser formuliert, um die Rechts- und Planungssicherheit zu erhöhen. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten müssen mit dem revidierten Artikel 24 sowohl Freiräume für die Erholung als auch Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Wohnqualität vorgesehen werden.
Заплановано в цілях на 2025Звіт 2025: частково досягнуто
22.1 Revision des Zivilgesetzbuches und der Grundbuchverordnung (Stockwerkeigentum) (in Umsetzung der Mo. Caroni 19.3410)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches verabschieden. Mit der Motion Caroni 19.3410 «55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update» wurde der Bundesrat beauftragt, das Stockwerkeigentumsrecht anzupassen. Das Stockwerkeigentumsrecht hat sich gesamthaft betrachtet durchaus bewährt, in einigen Bereichen müssen die Regelungen aber überarbeitet werden.
Річний звіт
Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr die Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches nicht verabschieden. Aufgrund der Priorisierung anderer Geschäfte durch den Bundesrat hat sich die Bearbeitung des Geschäftes verzögert.
22.2 Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG): Kataster der öffentlich- rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG) zum Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (ÖREB-Kataster) verabschieden. Es geht dabei um Anpassungen der rechtlichen Grundlagen des ÖREB-Katasters als Folge der im Jahr 2021 durchgeführten Evaluation.
Річний звіт
Der Bundesrat konnte die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG) nicht im Berichtsjahr verabschieden, da die Aufbereitung der Vernehmlassungsergebnisse von mehr als 50 Stellen deutlich mehr Zeit benötigte als ursprünglich angenommen.
22.3 Revision des Umweltschutzgesetzes (Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung der Bodenkartierung)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes eröffnen. Die Revision umfasst die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Bodenkartierung in der Schweiz.
Річний звіт
Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung nicht im Berichtsjahr eröffnen. Die Abklärungen zur Finanzierung nahmen mehr Zeit in Anspruch als geplant.
22.4 Revision der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die revidierte Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV) gutheissen. Mit der revidierten MinVV wird er die Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Erarbeitung der Agglomerationsprogramme der 6. Generation anpassen. Gestützt auf die Aktualisierung der Agglomerationsperimeter durch das Bundesamt für Statistik (BFS) wird er zudem den Anhang 4 der MinVV («Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen») aktualisieren.
Річний звіт
Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 Änderungen der Verordnung über die Verwendung der Mineralölsteuer (MinVV) gutgeheissen, um die Umsetzung von Agglomerationsprogrammen zu erleichtern. Neu können die Agglomerationen Kleinmassnahmen über Massnahmenpakete einfacher abrechnen, und der Bund kann technologische Lösungen wie Verkehrsmanagementsysteme besser unterstützen. Zudem reduziert sich der Arbeitsaufwand der Agglomerationen, da gewisse Kapitel nicht mehr für jede Programmgeneration neu erstellt werden müssen. Der Bund kann künftig klimaangepasste Verkehrsinfrastrukturen mit Begrünung und Versickerungsflächen mitfinanzieren.
Інші справи в річному звіті 2025
Bericht «Raumplanerische Bedingungen für Anlagen im Einkaufs-, Freizeit- und Tourismusbereich verbessern» (in Erfüllung des Po. Candinas 22.3640)
Der Bundesrat konnte den Bericht, der zusammen mit den betroffenen Bundesstellen, dem Städteund dem Gemeindeverband sowie Interessensvertreterinnen und -vertretern erstellt wurde, nicht im Berichtsjahr gutheissen. Dabei hat sich gezeigt, dass gewisse Passagen nochmals überarbeitet werden müssen.
Bericht «Keine Gratisverzögerungen von rechtskonformen Bau- und Planungsprojekten» (in Erfüllung des Po. Müller Leo 23.3918) und Bericht «Massvolle Kostenauflage bei Einsprachen in Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren» (in Erfüllung des Po. Gmür-Schönenberger 23.3640)
Der Bericht konnte dem Bundesrat im Berichtsjahr nicht unterbreitet werden. Die Fertigstellung verzögert sich, da die Workshops mit Expertinnen und Experten noch nicht stattgefunden haben. Die Ergebnisse daraus fliessen in den Postulatsbericht ein.
VerpfIichtungskredit für EventualverpfIichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027–2033
Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Botschaft für einen Verpflichtungskredit für EventualverpfIichtungen in der Wohnraumförderung verabschiedet. Er hat beim Parlament einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden Franken für die Jahre 2027 bis 2033 beantragt, um das Bürgschaftsinstrument in der Wohnraumförderung weiterzuführen. Damit sollen vor allem Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Die Mittel führen nur dann zu Ausgaben, wenn tatsächlich eine Bürgschaft eingelöst werden müsste – was seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie der Fall war.
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Заплановано, за річним звітом 2024Звіт 2024: частково досягнуто
22.1 Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG): Aufbau eines Leitungskatasters für die Schweiz
22.2 Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG): Kataster der öffentlich- rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
22.3 Revision des Zivilgesetzbuches und der Grundbuchverordnung (Stockwerkeigentum) (in Umsetzung der Mo. Caroni 19.3410)
22.4 Massnahmenpaket zu den Verkehrsflächen für den Langsamverkehr
Інші справи в річному звіті 2024
Bericht «Hindernisse aus dem Weg räumen, die die Umsetzung von Projekten des Langsamverkehrs im Rahmen von Agglomerationsprogrammen erschweren» (in Erfüllung des Po. Maret 22.4053)
Der Bundesrat konnte den Bericht aufgrund knapper Ressourcen und anderer prioritär zu behandelnder Geschäfte nicht verabschieden.
Bericht «Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete: Beitrag des Bundes für eine kohärente Raumentwicklung 2024–2031»
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 einen Bericht mit einer Strategie bis 2031 und einem Aktionsplan für die Agglomerationspolitik sowie die Politik für ländliche Räume und Berggebiete verabschiedet. Ziel ist es, Lebensqualität, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz zu fördern, Landschaften zu schonen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Umsetzung erfolgt durch sektoralpolitische Massnahmen in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft und Tourismus. Ergänzend dazu fördert der Aktionsplan Projekte im Bereich Agglomerationsverkehr, Modellvorhaben für nachhaltige Raumentwicklung und die Weiterentwicklung ländlicher Räume. Dies stärkt funktionale Räume und unterstützt die regionale Entwicklung.
Прочитано з Fedlex: програму легіслатури як текст (німецькою, французькою, італійською), цілі та річні звіти з їхніх німецьких PDF-версій, тому справи наведено німецькою. Цілі на 2024 рік ще відповідають програмі легіслатури 2019–2023 і тут відсутні; для 2024 року сторінка показує справи, які річний звіт зазначає як заплановані.
Заголовок і лід наведено без змін, як їх публікує News Service Bund. Не офіційна публікація.
