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Федеральна рада / Цілі Федеральної ради / Ціль 3

Напрям 1 · Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Ціль 3: Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer regelbasierten Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten

2025Звіт 2025: частково досягнуто2024Звіт 2024: частково досягнуто

  1. Verabschiedung der Botschaft zum Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens im Finanzbereich mit dem Vereinigten Königreich
  2. Verabschiedung der Botschaft zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte
  3. Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
  4. Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
  5. Verabschiedung der Botschaft zum plurilateralen WTO-Abkommen über digitalen Handel
  6. Verabschiedung der Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mercosur-Staaten
  7. Verabschiedung der Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Moldau
  8. Verabschiedung der Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien
  9. Verabschiedung der Botschaft zum Abkommen über die digitale Wirtschaft (Digital Economy Agreement) zwischen den EFTA-Staaten und Singapur
  10. Verabschiedung der Strategie Landeskommunikation 2025–2028

Річний звіт 2027 вийде навесні 2028.

  1. 3.1 Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur (Digitalabkommen)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zum Digitalabkommen mit Singapur verabschieden. Mit dem Digitalabkommen wird die Rechtssicherheit im digitalen Handel mit Singapur verbessert, mögliche Diskriminierungen gegenüber Konkurrenten aus anderen Ländern vermieden, der freie und sichere Datenfluss unter Einhaltung spezifischer Massnahmen zum Schutz von Personendaten sichergestellt und die Zusammenarbeit der Schweiz mit Singapur im Bereich des digitalen Handels gefördert.

  2. 3.2 Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit den USA verabschieden. Das Protokoll ändert das DBA in wesentlichen Punkten. Es verbessert die Vermeidung der Doppelbesteuerung für natürliche Personen und Unternehmen im US-amerikanisch-schweizerischen Verhältnis und erhöht den Schutz gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Abkommens.

  3. 3.3 Freihandelsabkommen mit Vietnam

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zu einem neuen Freihandelsabkommen mit Vietnam verabschieden. Ziel ist es, den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu sichern sowie Rechtssicherheit zu schaffen, um der Schweizer Wirtschaft möglichst vorteilhafte Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

  4. 3.4 Aktualisierung bestehender Freihandelsabkommen

    Verabschiedung der Botschaften

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaften zur Modernisierung von bestehenden Freihandelsabkommen (China und UK) wenn möglich verabschieden. Ziel ist es, den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu sichern sowie Rechtssicherheit zu schaffen, um der Schweizer Wirtschaft möglichst vorteilhafte Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

  5. 3.5 Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verabschieden. Das THG erleichtert den Warenhandel der Schweiz im Bereich der Produktevorschriften. Die Teilrevision soll der Verlagerung des Handels in den virtuellen Raum Rechnung tragen. Beispielsweise soll der Begriff des Inverkehrbringers so angepasst werden, dass er auch Anbieter von Online- Marktplätzen umfasst. Für die Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen kann weiter vorgesehen werden, dass der für ein Produkt verantwortliche Wirtschaftsakteur einen Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz hat.

  6. 3.6 Finanzierung der Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2030 in Riyadh (Saudi-Arabien)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft verabschieden und die für die Teilnahme nötigen finanziellen Mittel beantragen. Vom 1. Oktober 2030 bis 31. März 2031 findet in Riyadh (Saudi-Arabien) die nächste Weltausstellung der Kategorie A statt. Das Oberthema lautet «Foresight for Tomorrow». Die Schweiz soll als leistungsstarkes, innovatives, vertrauenswürdiges Land positioniert werden.

  7. 3.7 Bilaterales Abkommen zum automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte mit den USA

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zum Abkommen eröffnen. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und den USA hat zum Ziel, den automatischen Informationsaustausch über Krypto-Vermögenswerte zwischen der Schweiz und den USA umzusetzen. Dieses Abkommen, das auf dem Melderahmen für Krypto-Assets der OECD basiert, sieht einen jährlichen Austausch zwischen den zuständigen Steuerbehörden vor.

  8. 3.8 Greenwashing-Prävention im Finanzsektor

    Beschluss

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 von der Evaluation der Selbstregulierung der Branche zur Verhinderung von Greenwashing Kenntnis nehmen und über einen allfälligen Handlungsbedarf beschliessen. Die Selbstregulierung setzt verschiedene Aspekte der Position des Bundesrates um, einschliesslich der Definition von nachhaltigen Anlagezielen, der Beschreibung der angewendeten Nachhaltigkeitsansätze und der Rechenschaftspflicht.

  9. 3.9 FATCA-Abkommen nach Modell 1 mit den USA

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens nach Modell 1 mit den USA in Kraft setzen. Mit dem Modell 1 wird ein automatischer und gegenseitiger Informationsaustausch über Kontodaten zwischen den zuständigen Behörden eingeführt werden. Die Schweiz wird von den USA auch Daten über Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten. Darüber hinaus werden FATCA-Gruppenersuchen seitens der USA unter dem Modell 1 wegfallen.

Ziele des Bundesrates 2027 ↗

Річний звіт 2026 вийде навесні 2027.

  1. 3.1 Anpassung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte verabschieden. Mit der Anpassung der Rechtsgrundlagen wird die Änderung des massgebenden Mindeststandards der OECD und G20 Staaten ins Schweizer Recht überführt. Damit setzt die Schweiz ihre Unterstützung für die internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz und zur Schaffung gleich langer Spiesse (level playing field) fort. Die Arbeiten werden auf internationaler Ebene in diesem Jahr wieder aufgenommen, die notwendigen Änderungen nach Finalisierung in nationales Recht überführt.

  2. 3.2 Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten verabschieden. Die Änderung setzt den revidierten Standard über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten um und enthält neu Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuerforderungen im Bereich der Mehrwertsteuer.

  3. 3.3 Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den weiteren Partnerstaaten ab 2027

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 verabschieden. Der Gemeinsame Meldestandard (GMS) für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) ist ein Mindeststandard, der von allen teilnehmenden Staaten und Territorien umgesetzt werden muss. Die Schweiz muss somit ihr Netzwerk der AIA-Partner mit den ab 2027 neu teilnehmenden Staaten und Territorien erweitern.

  4. 3.4 Erneuerung des Währungshilfebeschlusses (WHB)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Erneuerung des Währungshilfebeschlusses (WHB) verabschieden. Der WHB ist alle 5 Jahre zu erneuern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweiz im Bedarfsfall weiterhin rasch internationale Währungshilfe zur Stärkung der Stabilität des Finanzsystems ergreifen kann.

  5. 3.5 Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verabschieden. Das THG erleichtert den Warenhandel der Schweiz im Bereich der Produktevorschriften. Die Teilrevision soll der Verlagerung des Handels in den virtuellen Raum Rechnung tragen. Beispielsweise soll der Begriff des Inverkehrbringers so angepasst werden, dass er auch Anbieter von Online-Marktplätzen umfasst. Für die Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen kann weiter vorgesehen werden, dass der für ein Produkt verantwortliche Wirtschaftsakteur einen Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz hat.

  6. 3.6 Aktualisierung bestehender Freihandelsabkommen

    Verabschiedung der Botschaften

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaften zur Modernisierung von bestehenden Freihandelsabkommen (Mexiko, SACU, China und UK) wenn möglich verabschieden. Ziel ist es, den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu sichern sowie Rechtssicherheit zu schaffen, um der Schweizer Wirtschaft möglichst vorteilhafte Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

  7. 3.7 Neue Freihandelsabkommen

    Verabschiedung der Botschaften

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaften zu neuen Freihandelsabkommen (Vietnam, Malaysia, MERCOSUR) verabschieden. Ziel ist es, den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu sichern sowie Rechtssicherheit zu schaffen, um der Schweizer Wirtschaft möglichst vorteilhafte Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

  8. 3.8 Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA verabschieden. Die Änderung verbessert die Vermeidung der Doppelbesteuerung für natürliche Personen und Unternehmen im US-amerikanisch-schweizerischen Verhältnis.

  9. 3.9 Bilaterales Abkommen zum automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte mit den USA

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zum Abkommen eröffnen. Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und den USA hat zum Ziel, den automatischen Informationsaustausch über Krypto-Vermögenswerte zwischen der Schweiz und den USA umzusetzen. Dieses Abkommen, das auf dem Melderahmen für Krypto-Assets der OECD basiert, sieht einen jährlichen Austausch zwischen den zuständigen Steuerbehörden vor.

  10. 3.10 Riyadh Expo 2030

    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 über eine Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2030 in Riad (Saudi-Arabien) entscheiden. Bei einem positiven Beschluss wird er das EDA mit der Erarbeitung der entsprechenden Kreditbotschaft zuhanden des Parlaments beauftragen.

  11. 3.11 FATCA-Abkommen nach Modell 1 mit den USA

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das FATCA Abkommen nach Modell 1 mit den USA für den 1. Januar 2027 in Kraft setzen. Mit dem Modell 1 wird ein automatischer und gegenseitiger Informationsaustausch über Kontodaten zwischen den zuständigen Behörden eingeführt werden. Die Schweiz wird von den USA auch Daten über Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten. Darüber hinaus werden FATCA-Gruppenersuchen seitens der USA unter dem Modell 1 wegfallen.

  12. 3.12 Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) in Kraft setzen. Das Gesetz regelt das Verfahren für den Austausch der in internationalen Abkommen vorgesehenen Lohndaten zwischen den kantonalen Behörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

  13. 3.13 Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information (GIR MCAA)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die multilaterale Vereinbarung für den Informationsaustausch im Rahmen der OECD-Mindestbesteuerung in Kraft setzen. Die Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Vereinbarung ermöglicht die zentralisierte Einreichung von GloBE-Informationen in der Schweiz, was für betroffene multinationale Unternehmensgruppen in der Schweiz eine administrative Entlastung darstellt.

  14. 3.14 Verordnung zum Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

    Inkraftsetzung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Verordnung zum TJPG in Kraft setzen. Die Verordnung konkretisiert die Regelungen des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, unter anderem die verschiedenen Meldeverfahren.

Ziele des Bundesrates 2026 ↗

  1. 3.1 Auftritt der Schweiz an den Olympischen und Paralympischen Spielen 2028 in Los Angeles (USA)

    Grundsatzentscheid

    In Los Angeles finden vom 14. – 30. Juli 2028 die Olympischen Spiele und vom 15. – 27 . August 2028 die Paralympischen Spiele statt. Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 darüber entscheiden, ob die Schweiz an diesem Anlass in den USA mit einem House of Switzerland präsent ist und ihn so als Plattform für die Landeskommunikation und die Beziehungspflege nutzt.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 entschieden, die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele Los Angeles 2028 für die Promotion und Interessenwahrung der Schweiz zu nutzen. Kalifornien ist eine der führenden Regionen der USA für Innovation, Spitzentechnologie und Unternehmertum. Das House of Switzerland wird als Schaufenster für die Schweiz dienen und Schweizer Akteuren dabei helfen, ihre Netzwerke in einem der dynamischsten Innovations-Ökosysteme der USA auszubauen. Im Fokus werden die Stärken der Schweiz in der Kreativindustrie, dem Tech-Sektor sowie im Thema Sport und Gesundheit stehen.

  2. 3.2 Änderung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch verabschieden. Die Botschaft umfasst die Ratifikation der völkerrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Aktualisierung des OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA), genauer die Änderung des AIA über Finanzkonten und den neuen AIA über Kryptowerte, sowie die Änderung des flankierenden Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) und die zugehörige Verordnung (AIAV). Mit der Anpassung der Rechtsgrundlagen wird die Änderung des massgebenden Standards der OECD ins Schweizer Recht überführt. Damit kommt die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach, was entscheidend zur Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 die Botschaft zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen verabschiedet. Die Erweiterung umfasst den neuen automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte sowie die Anpassung des Standards für den AIA über Finanzkonten, gültig ab dem 1. Januar 2026. Mit der Umsetzung des neuen Melderahmens für Kryptowerte schliesst die Schweiz Lücken im Steuertransparenzdispositiv und gewährleistet eine Gleichbehandlung mit traditionellen Vermögenswerten. Zudem werden fahrlässige Verletzungen der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflichten unter Strafe gestellt und die Aufnahme neuer AIA-Partnerstaaten erleichtert.

  3. 3.3 Revision der Amtshilfebestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Revision der Amtshilfebestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG), des Nationalbankgesetzes und des Revisionsaufsichtsgesetzes verabschieden. Mit der Revision der Amtshilfebestimmungen im Finanzbereich wird beabsichtigt, die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit von Schweizer Behörden und von Schweizer Finanzdienstleistern mit ausländischen Behörden zu verbessern.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) sowie weiterer Erlasse verabschiedet. Damit soll der schweizerische Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich an die aktuellen Anforderungen im grenzüberschreitenden Finanzgeschäft angepasst und die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden klarer geregelt werden. Vorgesehen sind unter anderem präzisere Bestimmungen zur Amtshilfe, zur Informationsübermittlung und zu grenzüberschreitenden Prüfungen.

  4. 3.4 FATCA-Abkommen nach Modell 1 mit den USA

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft zu einem neuen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Abkommen mit den USA verabschieden. Mit den USA soll bezüglich Umsetzung des FATCA ein Übergang vom aktuellen FATCA Abkommen nach dem Modell 2 zu einem FATCA Abkommen nach dem Modell 1 vereinbart werden. Mit dem neuen Modell 1 Abkommen werden Daten von den Finanzinstituten via die zuständigen Behörden automatisch auf gegenseitiger Basis ausgetauscht, zudem wären keine FATCA Gruppenersuchen mehr möglich und die Schweiz würde von den USA auch Daten über Schweizer Kunden erhalten. Unter dem aktuellen Modell 2 Abkommen melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US Kunden direkt an die US Steuerbehörde. Daten über nicht zustimmende US Kunden müssen die USA heute auf dem Amtshilfeweg (FATCA Gruppenersuchen) anfordern.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Botschaft zu einem neuen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Abkommen nach Modell 1 mit den USA im Berichtsjahr nicht verabschieden. Aufgrund der Vernehmlassungsrückmeldungen waren zusätzliche Fragen zu klären. Dies hat zu Verzögerungen bei den verwaltungsinternen Arbeiten geführt.

  5. 3.5 Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschieden. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich sehen spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder die Besteuerung von Telearbeit vor. Für eine korrekte Anwendung dieser Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch in Bezug auf Lohndaten vor. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Auskünfte zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Diese werden durch das Projekt für ein Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten geschaffen.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 14. Mai 2025 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschiedet. Das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Informationsaustausches, den die Schweiz mit Frankreich und Italien vereinbart hat. Es regelt insbesondere die Übermittlung von Lohndaten zwischen den kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen und angepasst, unter anderem mit der Möglichkeit für Kantone, die elektronische Übermittlung der Lohndaten durch Arbeitgeber zu verlangen. Damit wird die Besteuerung von Grenzgängerinnen, Grenzgängern und Telearbeitenden in den beteiligten Staaten unterstützt.

  6. 3.6 Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 verabschieden. Die Rechtsgrundlagen für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte bestimmen die Partnerstaaten, mit denen Informationen über Kryptowerte ausgetauscht werden, nicht, sodass das Parlament diese mit einfachen Bundesbeschlüssen zusätzlich genehmigen muss. Da die massgebenden Verfahren und Anforderungen auf internationaler Ebene noch nicht definitiv feststehen, müssen die künftigen Partnerstaaten in einer separaten Vorlage bestimmt werden. Mit der anschliessenden Aktivierung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den vom Parlament genehmigten relevanten Partnerstaaten werden die einschlägigen Standards von der Schweiz umgesetzt. Damit kommt sie ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Steuertransparenz nach, was zur Reputation und Glaubwürdigkeit des Schweizer Finanzplatzes beiträgt.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 die Botschaft zur Genehmigung der Liste der 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte verabschiedet. Ab 2026 sollen mit diesen Staaten, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die meisten G20-Staaten, automatisch Daten über Kryptowerte ausgetauscht werden. Ein Datenaustausch erfolgt nur, wenn die Partnerstaaten Interesse zeigen und die OECD-Standards erfüllen. Vor jedem Datenaustausch prüft der Bundesrat, ob die Partnerstaaten weiterhin die Voraussetzungen erfüllen. Dazu wird der bestehende Prüfmechanismus für den AIA über Finanzkonten auf den AIA über Kryptowerte ausgeweitet.

  7. 3.7 Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information (GIR MCAA)

    Verabschiedung der Botschaft

    Auf Stufe OECD/G20 wird momentan das sogenannte «Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GIR Information» (kurz «GIR MCAA») finalisiert. Das GIR MCAA ist ein völkerrechtliches Übereinkommen, welches die Basis für den internationalen Informationsaustausch mit Partnerstaaten im Bereich der Mindeststeuer darstellt. Bei den auszutauschenden Informationen handelt es sich um Datenpunkte der Mindestbesteuerung, die «GloBE Information Return» («GIR»). Die GIR ist ein standardisiertes Formular, das insbesondere Auskunft über die Mindeststeuer Berechnungen einer multinationalen Unternehmensgruppe gemäss den sogenannten GloBE Regeln (Global Anti-Base Erosion Rules) gibt. Das Übereinkommen soll den Austausch der GIR unter Partnerstaaten gewährleisten. Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Botschaft verabschieden.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 12. September 2025 die Botschaft zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage für den Informationsaustausch bei der OECD-Mindestbesteuerung verabschiedet. Die multilaterale GloBE-Vereinbarung ermöglicht es den beteiligten Staaten, die Steuerberechnungen multinationaler Unternehmensgruppen zu plausibilisieren. Sie vereinfacht zudem die Einreichung der notwendigen Informationen, indem diese zentral in einem Staat eingereicht werden können.

  8. 3.8 Anpassung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zur Anpassung der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA Vereinbarung) und des Bundesgesetzes über den automatischen Austausch länderbezogener Berichte (ALBAG) eröffnen. Mit der Anpassung der Rechtsgrundlagen wird die Änderung des massgebenden Mindeststandards der OECD und G20 Staaten ins Schweizer Recht überführt.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte im Berichtsjahr nicht eröffnen. Die Arbeiten auf Stufe OECD wurden im Jahr 2025 wieder aufgenommen. Diese schreiten langsam voran.

  9. 3.9 Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zum Abkommen eröffnen. Mit der Änderung im bilateralen AIA Abkommen mit der EU wird die Änderung des massgebenden Standards der OECD nachvollzogen. Damit kommen die Schweiz und die EU ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach, was entscheidend zur Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt und das Verhältnis zur EU stärkt.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zum Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch Schweiz–EU in Steuersachen eröffnet. Das Abkommen wird an den revidierten OECD-Standard angepasst und enthält neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Das Änderungsprotokoll sieht unter anderem eine Mindesthöhe für Vollstreckungsbegehren vor und erlaubt dem ersuchten Staat, einen Pauschalbetrag für eigene Aufwendungen zu behalten. Die übrigen Bestimmungen des bestehenden Abkommens bleiben unverändert.

  10. 3.10 Verordnung zum Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zur Verordnung zum TJPG eröffnen. Die Verordnung regelt die Details der Vorlage, die ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter und neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv wirtschaftlich Berechtigte beinhaltet. In der Vorlage werden zudem Massnahmen zur Stärkung des Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei aufgenommen.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2025 die Vernehmlassung zu Verordnungen über die Transparenz juristischer Personen, sowie zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eröffnet. Die Vorlage konkretisiert das vom Parlament beschlossene Register der wirtschaftlich Berechtigten und die Ausweitung des Geldwäschereigesetzes auf bestimmte Beratungstätigkeiten auf Verordnungsstufe.

  11. 3.11 Plurilaterales WTO Abkommen über digitalen Handel

    Abschluss

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Verhandlungen zum WTO Abkommen über digitalen Handel (E-Commerce) abschliessen. Mit dem Abkommen wird die Rechtssicherheit im digitalen Handel zwischen über 80 WTO Mitgliedern erhöht, Diskriminierungen vermieden sowie ein freier und sicherer Datenfluss unter Einhaltung spezifischer Massnahmen zum Schutz von Personendaten gewährleistet.

    Річний звіт

    Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr das Abkommen im Rahmen der WTO noch nicht formell abschliessen, da die Frage der Integration in das WTO-Regelwerk noch nicht geregelt ist.

  12. 3.12 Neue Freihandelsabkommen und Aktualisierung bestehender Abkommen

    Führung und Abschluss von Verhandlungen

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Aushandlung von neuen Freihandelsabkommen (Vietnam, Malaysia, Kosovo, MERCOSUR, Thailand) und die Modernisierung von bestehenden Freihandelsabkommen (Ukraine, Mexiko, SACU und UK) weiterführen und wenn möglich abschliessen. Ziel ist es, den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu sichern sowie Rechtssicherheit zu schaffen, um der Schweizer Wirtschaft möglichst vorteilhafte Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat die Unterzeichnung der neuen Freihandelsabkommen mit Kosovo am 20. Dezember 2024, Thailand am 15. Januar 2025, Malaysia am 13. Juni 2025 und MERCOSUR am 27 . August 2025 sowie des modernisierten Abkommens mit der Ukraine am 2. April 2025 genehmigt. Er hat die Verhandlungen zur Modernisierung der Abkommen mit Mexiko, SACU und dem Vereinigten Königreich weitergeführt. Die Verhandlungen zu einem neuen Freihandelsabkommen mit Vietnam konnten im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden.

Інші справи в річному звіті 2025

  1. Revision des Seeschifffahrtsgesetzes

    Verabschiedung der Botschaftпарламентська справа з додатка

    Der Bundesrat konnte die Botschaft im Berichtsjahr nicht verabschieden, da eine Revision verschiedener Verordnungen, namentlich der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (SSGV), der Seeschifffahrtsverordnung (SSV) und der Verordnung über die schweizerischen Jachten zur See (JV) vorgezogen wurden.

  2. Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile

    Verabschiedung der Botschaftне заплановано

    Der Bundesrat hat am 26. Februar 2025 die Botschaft zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile verabschiedet. Damit wird das bestehende Abkommen den aktuellen wirtschaftlichen und regulatorischen Bedingungen angepasst. Ziel ist es, den Handel mit Chile weiter zu erleichtern und insbesondere das Zoll- und Marktzugangssystem zu modernisieren. Durch die Aktualisierung werden verbesserte Bedingungen für Schweizer Unternehmen geschaffen und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen gestärkt.

  3. Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Chile

    Verabschiedung der Botschaftне заплановано

    Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Botschaft zum neuen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Schweiz und Chile verabschiedet. Das Abkommen ersetzt das seit 2002 geltende Investitionsschutzabkommen und stärkt den Schutz von Investitionen vor politischen Risiken wie Diskriminierung und unrechtmässigen Enteignungen. Es sichert zudem den freien Transfer von Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen und ermöglicht Streitbeilegungsverfahren vor internationalen Schiedsgerichten. Der neue Verhandlungsansatz präzisiert die Auslegungsspielräume und stellt die Vereinbarkeit des Investitionsschutzes mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung sicher. Chile ist ein bedeutendes Zielland für Schweizer Direktinvestitionen in Lateinamerika.

  4. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo

    Verabschiedung der Botschaftне заплановано

    Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo verabschiedet. Das Abkommen entspricht weitgehend den neueren Freihandelsabkommen der EFTA und verfügt über einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es stärkt den Marktzugang und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsakteure.

  5. Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine

    Verabschiedung der Botschaftне заплановано

    Der Bundesrat hat am 12. November 2025 die Botschaft zum modernisierten Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine verabschiedet. Das Abkommen ersetzt das bestehende Freihandelsabkommen von 2012 und schliesst Lücken in zentralen Bereichen wie dem Warenhandel, den technischen Handelshemmnissen sowie dem Schutz des geistigen Eigentums und dem öffentlichen Beschaffungswesen. Mit der Modernisierung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen gestärkt und nahezu alle Schweizer Exporte in die Ukraine zollbefreit.

  6. Änderung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)

    Inkraftsetzungне заплановано

    Der Bundesrat hat am 26. November 2025 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) genehmigt und auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Verordnung konkretisiert die Anpassungen des Bundesgesetzes zum automatischen Informationsaustausch, insbesondere zur Erweiterung des OECD-Standards. Sie regelt neu die Melde-, Sorgfalts- und Registrierungspflichten der Anbieter von Kryptodienstleistungen und präzisiert die Voraussetzungen, unter denen Vereine und Stiftungen vom AIA ausgenommen sind. Zudem enthält sie Übergangsbestimmungen zur Umsetzung des aktualisierten Melde- und Sorgfaltsstandards. Da der Melderahmen für Kryptowerte (MRK) vorerst nicht angewendet wird, finden die Bestimmungen zu Kryptowerten im Jahr 2026 keine Anwendung.

  7. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien

    Inkraftsetzungне заплановано

    Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen den Staaten der EFTA und der Republik Indien beschlossen. Damit werden die im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen umgesetzt. Das Freihandelsabkommen trat am 1. Oktober 2025 in Kraft.

  8. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Moldau

    Inkraftsetzungне заплановано

    Der Bundesrat hat am 14. März 2025 die notwendigen Verordnungsänderungen beschlossen, damit das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Moldau per 1. April 2025 in Kraft treten konnte. Mit dem Inkrafttreten werden die im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen umgesetzt. Das Geschäft dient der Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Moldau sowie der weiteren Öffnung des Handels über das EFTA-Netzwerk.

Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗

  1. 3.1 Strategie Landeskommunikation 2025–2028

    Verabschiedung

  2. 3.2 Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten

    Verabschiedung der Botschaft

  3. 3.3 Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den MERCOSUR-Staaten

    Verabschiedung der Botschaft

  4. 3.4 Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Moldau

    Verabschiedung der Botschaft

  5. 3.5 Digitalabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur

    Verabschiedung der Botschaft

  6. 3.6 Änderung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

    Eröffnung der Vernehmlassung

  7. 3.7 Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen mit den Partnerstaaten

    Eröffnung der Vernehmlassung

  8. 3.8 Anpassung der Rechtsgrundlagen für den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte

    Eröffnung der Vernehmlassung

  9. 3.9 Revision der Amtshilfebestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG)

    Eröffnung der Vernehmlassung

  10. 3.10 FATCA-Abkommen nach Modell 1 mit den USA

    Eröffnung der Vernehmlassung

  11. 3.11 Neue Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Vietnam, Malaysia, Thailand und Kosovo

    Abschluss

  12. 3.12 Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2024–2027

    Genehmigung / Gutheissung

Інші справи в річному звіті 2024

  1. Revision der Gesetzgebung zur internationalen Schifffahrt unter Schweizer Flagge

    Verabschiedung der Botschaftпарламентська справа з додатка

    Der Bundesrat konnte im Berichtsjahr die Botschaft zur Revision des Seeschifffahrtsgesetzes nicht verabschieden. Aufgrund der Rückmeldungen interessierter Kreise wurde beschlossen, die Lockerung von Registrierungsvoraussetzungen auf Verordnungsstufe vorzuziehen. Damit konnten wichtige Einschränkungen der Schweizer Gesetzgebung gelöst werden. Eine Revision des Seeschifffahrtsgesetzes soll in einem zweiten Schritt erfolgen.

  2. Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien

    Verabschiedung der Botschaftне заплановано

    Der Bundesrat hat am 4. September 2024 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien verabschiedet. Das Abkommen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Exporten im bevölkerungsreichsten Land der Welt.

  3. Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens im Finanzbereich mit dem Vereinigten Königreich

    Verabschiedung der Botschaftне заплановано

    Der Bundesrat hat am 4. September 2024 die Botschaft zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen verabschiedet. Mit dem Abkommen haben zwei Länder erstmals auf staatsvertraglicher Basis die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen in ausgewählten Gebieten im Finanzbereich gegenseitig anerkannt. Das Abkommen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und fördert die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden bedeutenden internationalen Finanzplätzen.

  4. Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten

    Eröffnung der Vernehmlassungне заплановано

    Der Bundesrat hat am 7 . Juni 2024 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten eröffnet. Damit schafft der Bundesrat die gesetzliche Grundlage, um den Austausch von Informationen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat, umzusetzen.

  5. Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile

    Genehmigung / Gutheissungне заплановано

    Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen den EFTA- Staaten und Chile genehmigt. Das seit 2004 in Kraft getretene Freihandelsabkommen (FHA) wies im Vergleich zu jüngeren FHA der Schweiz in mehreren Bereichen Lücken auf. Aus diesem Grund haben die EFTA-Staaten und Chile 2019 Verhandlungen zur Modernisierung des bestehenden Abkommens aufgenommen. Das Abkommen wurde am 24. Juni 2024 unterzeichnet.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024 ↗

Прочитано з Fedlex: програму легіслатури як текст (німецькою, французькою, італійською), цілі та річні звіти з їхніх німецьких PDF-версій, тому справи наведено німецькою. Цілі на 2024 рік ще відповідають програмі легіслатури 2019–2023 і тут відсутні; для 2024 року сторінка показує справи, які річний звіт зазначає як заплановані.

Заголовок і лід наведено без змін, як їх публікує News Service Bund. Не офіційна публікація.